Neonazi Wiese muss für 15 Monate hinter Gitter

25.9.2013, 14:31 Uhr
Neonazi Wiese muss für 15 Monate hinter Gitter

© dpa

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Neonazi Martin Wiese eine Haftstrafe von zwei Jahren wegen Volksverhetzung und Bedrohung gefordert. Er habe im Sommer 2011 auf einer Kundgebung in Unterfranken Journalisten das Todesurteil durch einen „Volksgerichtshof“ angedroht, sagte Staatsanwältin Tanja Zechnall im Berufungsprozess vor dem Landgericht Würzburg. „Hier wird gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt und zu Gewalt und Willkürmaßnahmen aufgerufen.“ Außerdem habe er verfassungsfeindliche Symbole verwendet.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Gemünden den 37-Jährigen im vergangenen Jahr zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Dagegen hatten sowohl Wiese als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Wiese habe sich nicht auf die anwesenden Pressevertreter bezogen und auch nicht die Journalisten als Berufsgruppe erwähnt, argumentierte sein Anwalt. Zudem eigne die Äußerung sich nicht als Drohung, da es keinen „Volksgerichtshof“ in Deutschland gebe.

Wiese war 2005 im Terrorprozess um den vereitelten Bombenanschlag auf das Jüdische Zentrum in München zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Er kam 2010 wieder frei. Vor Gericht gab sein Verteidiger an, Wiese habe sich von der Ausübung von Gewalt inzwischen öffentlich distanziert.

Das Gericht sah darin jedoch keinen ausreichenden Grund, das Urteil zur Bewährung auszusetzen. Wegen der langen Verfahrensdauer gelten zwei Monate der Strafe jedoch als verbüßt.

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