Neues Gesetz: Kopftuch-Verbot für Bayerns Richter

22.2.2018, 14:08 Uhr
Auch Rechtsanwälte sind von dem neune Gesetz betroffen. Durch das Gesetz sollen Zweifel um die Neutralität der Richter und Anwälte reduziert werden.

© Sven Hoppe/dpa Auch Rechtsanwälte sind von dem neune Gesetz betroffen. Durch das Gesetz sollen Zweifel um die Neutralität der Richter und Anwälte reduziert werden.

Demnach dürfen Richter und Staatsanwälte bei allen Amtshandlungen mit Außenkontakt "keine sichtbaren religiös oder weltanschaulich geprägten Symbole oder Kleidungsstücke tragen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit, Neutralität oder ausschließlichen Bindung an Recht und Gesetz hervorrufen können".

Von der Novelle ausgenommen sei aber weiterhin das Kreuz in Gerichtssälen, dieses dürfe weiter hängen bleiben, sagte Justizminister Winfried Bausback (CSU). Für Ulrike Grote (SPD) ein klare Ungleichbehandlung: "Wer das Kopftuch im Gerichtssaal verbieten will, der darf das Kreuz nicht hängen lassen." Kürzlich hatte ein Richter am Amtsgericht Miesbach das Kreuz im Gerichtssaal für ein Verfahren gegen einen Asylbewerber aus Afghanistan abhängen lassen.

Die Novelle der bisher gültigen Gesetzesform aus dem Jahr 1977 soll laut Bausback die Bedeutung der Staatsanwälte für die innere Sicherheit stärker betonen. Eines bleibe davon aber unberührt: "Das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten als notwendiges Gegenstück zur politischen Verantwortung bleibt", betonte Bausback. Das Gesetz soll zum 1. April in Kraft treten.

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