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Laut Aussage des ehemals Heroinabhängigen hatte er zur Tatzeit unter Einfluss von Tabletten gestanden, die zum Dorgenentzug verordnet werden, so die Einlassungen des Angeklagten vor Gericht. Außerdem hätte er sich gerade in einer schwierigen Lebensphase befunden und wäre nicht Herr seiner Sinne gewesen.
Die Tat tue ihm leid und er hätte mittlerweile dafür gesorgt im März eine Langzeittherapie antreten zu können, um die Drogenkarriere endgültig hinter sich zu lassen.
Amtsrichter Rainer Würth rechnete dem Angeklagten diese Faktoren positiv an. Wenig strafmildernd wirkten sich allerdings die fünf Vorverurteilungen des 27-Jährigen aus. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung, sowie fünzig gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt. Bedingung sei allerdings, dass er die Therapie durchhalte, so Würth.


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