35-Jähriger von einem Bekannten als Dealer verpfiffen

12.1.2018, 13:57 Uhr

Es ging um einen Strafbefehl über 50 Tagessätze zu je 30 Euro, gegen den der 35-Jährige Einspruch erhoben hatte. Die Anklage basiere auf einer Lüge, er habe sich noch nie als Dealer betätigt, sagte er.

Die seiner Ansicht nach erfundenen Information hatte die Neumarkter Polizei von einem Bekannten des Angeklagten, der am 14. Oktober letzten Jahres mit kleinen Mengen Drogen erwischt worden war. Unter anderem nannte er den 35-Jährigen als einen von denen aus der Szene, von denen er das Rauschgift gekauft habe.

Die beiden kennen sich von einer gemeinsamen Arbeitsstelle und schon damals, so der Zeuge, habe ihm der Angeklagte sein enges Verhältnis zu Drogen geschildert, die ihm helfen würden, eine schwere Krankheit auszuhalten.

Irgendwann zwischen 1. und 10. Oktober letzten Jahres habe er den Angeklagten in dessen Wohnung besucht, ihm etwa die Hälfte der sieben Gramm Marihuana abgekauft, die er im Haus hatte, und einen Blick werfen dürfen auf fünf blaue Ecstasy-Tabletten und ein Tütchen, indem sich offenbar etwas Crystal Meth befand.

Der 35-Jährige, der als Drogenkonsument bekannt ist, stritt nicht grundsätzlich ab, dass er im Besitz derartigen Drogen war, nur verkauft habe er nichts. Mit dem Zeugen habe er seit Januar letzten Jahres nichts mehr zu tun gehabt. Mit ihm wolle er auch weiterhin nichts zu tun haben, machte er unmissverständlich deutlich. Als ihm Richter Rainer Würth sagte, er habe das Recht, den Zeugen zu befragen, lehnte er dankend ab: "Mit dem rede ich nicht, nur mit Ihnen."

Nerviges Quasselduo

Wesentlich gesprächiger waren zwei Kumpel aus der Szene, die sich in den Zuhörerraum gesetzt hatten und die mehrfachen Mahnungen des Richters, endlich den Mund zu halten, mit Widerworten quittierten. Das kann Rainer Würth nun gar nicht leiden.

Aber bevor er das Quasselduo aus dem Gerichtssaal werfen lassen konnte, dampften die beiden freiwillig ab. Da auch der Polizeibeamte, der den Zeugen vernommen hatte, keinen Zweifel am Wahrheitsgehalt von dessen Aussage hatte, hatte der Einspruch gegen den Strafbefehl keine große Chance mehr.

Staatsanwältin Lisa Zitzmann war aber bereit, mit der Höhe des Tagessatzes auf 15 Euro herunter zu gehen. Das entspricht auch eher den finanziellen Verhältnissen des 35-Jährigen, der eine sehr niedrige Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht. Die Zahl der Tagessätze erhöhte sie jedoch von 50 auf 70. Richter Rainer Würth zeigte noch etwas mehr Entgegenkommen und legte die Tagessätze auf 60 fest. Das macht 900 Euro, die der Beschuldigte in Monatsraten von 45 Euro abstottern darf.

Doch der junge Mann blieb dabei, zu Unrecht beschuldigt worden zu sein und kündigte an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

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