Am Technologie-Campus Parsberg ist alles geregelt

16.12.2017, 10:25 Uhr
Am Technologie-Campus Parsberg ist alles geregelt

© Foto: Günter Distler

Die Stadt Parsberg und der Markt Lupburg müssen das Campus-Gebäude herstellen und die ersten fünf Jahre die Betriebskosten tragen. Erst dann wird bei einem wirtschaftlichen Erfolg des Campus der Freistaat Bayern die Miete und die Betriebskosten übernehmen. Das Landratsamt Neumarkt war maßgeblich an der Gestaltung der Zweckvereinbarung beteiligt.

Im Einzelnen wird darin unter anderem folgendes geregelt: Die Stadt Parsberg stellt die Anlage auf ihrem im Eigentum stehenden Grundstück her. Mit dem Grunderwerb verbundene Kosten trägt alleine die Stadt, der Markt Lupburg beteiligt sich mit einem Festbetrag von 750 000 Euro. Die Verwaltung der Anlage übernimmt die Stadt Parsberg, für die Planung und Durchführung der Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist Parsberg zuständig.

Über Maßnahmen ist der Markt Lupburg vorab zu informieren, wobei auf dessen Belange Rücksicht zu nehmen ist. Die Vermietung der Anlage soll gemeinsam erfolgen. Bei Uneinigkeiten über Modalitäten soll das Landratsamt Neumarkt als Schlichtungsstelle fungieren. Auf Verzinsung für das Grundstück und Vorfinanzierung der Betriebskosten verzichtet Parsberg ausdrücklich. Die Mieteinnahmen werden entsprechend dem Kapitalanteil aufgeteilt.

Die Zweckvereinbarung ist auf 20 Jahre abgeschlossen. Die Option einer Verlängerung besteht. Das Gremium segnete die Vereinbarung bei einer Gegenstimme ab.

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