Amtsgericht Neumarkt schickt vorbestraften Dieb in den Knast

24.4.2015, 16:36 Uhr
Amtsgericht Neumarkt schickt vorbestraften Dieb in den Knast

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„Diebstahl“ lautete, wie schon sieben Mal vorher, die Anklage. Also was tun mit einem Mann, der am Existenzminimum lebt und den Haftstrafen offenbar nicht geläutert hatten, fragte sich auch Staatsanwältin Kristina Dürr. Doch ihr blieb nichts anderes übrig, als erneut eine Freiheitsstrafe zu fordern. Sechs Monate ohne Bewährung lautete ihr Antrag.

Der Arbeitslose, der in der Obdachlosenunterkunft der Stadt Neumarkt an der Goldschmidtstraße Unterschlupf gefunden hat, hatte in einer Drogerie am Oberen Markt in Neumarkt ein teures Parfüm aus dem Regal genommen. Er nahm den Flakon im Wert von 122 Euro aus der Verpackung und versteckte ihn in einer seiner Socken. Das blieb nicht unbemerkt, und auch der Angeklagte erkannte schnell, dass der Ladendetektiv ein Auge auf ihn geworfen hatte. Er holte das Fläschchen aus dem Versteck und stopfte es in einen Kinderrucksack.

Mitleid des Richters

Vor Gericht versicherte der Detektiv als Zeuge glaubhaft, dass die klare Absicht bestanden hatte, das Duftwässerchen zu entwenden. Daran hatte auch der Richter keinen Zweifel. Ihm tat das Häufchen Elend, das da vor ihm saß, aber sichtlich leid. Er wusste von der Drogenabhängigkeit des Angeklagten, konnte aber wenig mit dem Lamento anfangen, dass der Tod der Mutter vor einem Jahr in irgendeinem Zusammenhang mit dem Diebstahl hätte stehen können. Diese Ausflüchte nahm er dem Arbeitslosen nicht ab.

Auch die Behauptung, er habe einen Lehrgang und vielleicht einen Job in der Holzwirtschaft in Aussicht, sah Würth eher skeptisch. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine positive Sozialprognose.

Aber er blieb mit einer Freiheitsstrafe von vier Monaten „ohne“ unter dem Antrag der Staatsanwältin, um dem Angeklagten einen Anstoß zu geben, nach der Haft eine Drogentherapie zu beginnen und doch noch sein Leben in den Griff zu bekommen.