„Angeklagter hat seine Lektion gelernt“

18.4.2014, 13:00 Uhr

„Auch wenn ich noch leise Zweifel habe“, sagte Schaller, „machen Sie auf mich doch den Eindruck, als ob Sie ihre Lektion gelernt hätten.“ Die Lektion bestand aus der Festnahme durch die Polizei, die die mütterliche Wohnung durchsuchte und einem Aufenthalt im Klinikum Neumarkt, den eine Mixtur verschiedener Drogen notwendig gemacht hatte.

Die Beamten waren, sagten sie als Zeugen bei Gericht aus, gerufen worden, weil der damals 20-Jährige offenbar durchgedreht war. Sie mussten ihn erst einfangen, nachdem er sich über ein Feld davon gemacht hatte. Erst danach konnte sich das Rote Kreuz um den Burschen kümmern.

Bei der Nachschau auf dem „Fluchtweg“ fanden die Polizisten eine Einwegspritze. In der Wohnung, in der noch der Duft von gerade gerauchtem Marihuana hing, entdeckten sie einen Bong, eine Art Wasserpfeife, Krümel von Tabak-Marihuana-Gemisch, eine Spritze, die nachweislich verdünntes Heroin enthielt und zahlreiche Tabletten.

Der Angeklagte gab an, an diesem Tag fast eine ganze Flasche Schnaps getrunken zu haben und sich nicht mehr daran erinnern zu können, was er alles an sonstigen Drogen zu sich genommen hatte. Das Marihuana könne ihm nicht gehören, denn er kiffe nicht. Das Heroin habe ihm eventuell jemand geschenkt.

Er räumte ein, dass seine elterliche Wohnung immer wieder Treffpunkt von „normalen“ Freuden und „Drogen-Freunden“ gewesen sei. Von letzteren hätte er sich freigeschwommen. Aber verraten, um wen es sich dabei handelte, das wollte er nicht. Sie sollen durch seine Aussage keine Probleme bekommen. Eine Haltung, für die Richter Schaller sogar ein gewisses Verständnis aufbrachte.

Die Sozialprognose, die Petra Engster von der Jugendhilfe stellte, fiel recht freundlich aus, obwohl der junge Mann alles andere als konfliktscheu sei und wegen seiner Aggressivität kaum Freunde besitze. Doch er habe eine feste Lehrstelle und sein leben weitgehend im Griff.

Der Angeklagte versicherte glaubhaft, mit Drogen nichts mehr am Hut zu haben und auch nur mäßig zu Alkohol zu greifen. Deshalb entschloss sich Richter Danny Schaller, das Verfahren einzustellen. Nicht ohne den jungen Mann dringend vor einem Rückfall in alte Verhaltensmuster zu warnen.

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