Arbeitsloser rastet im Neumarkter Jobcenter aus

6.10.2017, 17:55 Uhr

Deswegen stand ein 44 Jahre alter Neumarkter vor dem Amtsgericht. Staatsanwalt Tobias Wagner warf ihm Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung vor. Sieben Zeugen sollten die verbalen Entgleisungen bestätigen.

Sie brauchten aber gar nicht auszusagen, denn der Angeklagte räumte die Vorwürfe ohne Wenn und Aber ein. Er sei damals in einer Ausnahmesituation gewesen, versuchte er sein Verhalten zu entschuldigen. Weil er regelmäßig zur Dialyse müsse, sei er seit langem gesundheitlich angeschlagen und dann sei ihm noch das Geld ausgegangen. Schließlich habe er sich und seiner ebenfalls arbeitslosen Frau nichts mehr zum Essen kaufen können und sei ausgerastet, als der Angestellte im Job-Center eine Zahlung außer der Reihe verweigerte.

"Wollte nicht wieder klauen"

"Ich wollte doch nicht wieder klauen", wandte er sich an Richter Rainer Würth, der ihn schon mehrmals wegen Diebstahls verknackt hat. Elf seiner 13 Einträge im Bundeszentralregister sind Diebstähle und Betrügereien. Ein Gutteil seines Lebens verbrachte er schon hinter schwedischen Gardinen. "Ich kann Sie schon ein wenig verstehen", räumte der Richter ein. "Aber die Leute im Job-Center tun auch nur ihre Arbeit."

Würth weiß, dass sie sich da einiges anhören müssen und nur in den drastischsten Fällen Anzeige erstatten.

Staatsanwalt Wagner hatte angesichts der schwierigen Lebensumstände des Angeklagten und seiner Offenheit und Einsicht ein Einsehen und meinte, dass trotz der Latte an Vorstrafen nochmal mit einer Geldstrafe gearbeitet werden könne. Er forderte 120 Tagessätze zu 15 Euro. So lautete auch das Urteil von Richter Würth. Die 1800 Euro kann der Bezieher von Arbeitslosengeld II in Monats-Raten von 60 Euro abstottern.

Nach Ende der Verhandlung bat der 44-Jährige den von ihm angegangenen Angestellten um Entschuldigung. Er habe es nicht so gemeint. "Das habe ich mir schon gedacht", sagte der junge Mann und nahm die Entschuldigung an.

Keine Kommentare