Auch Parsberg setzt Informationsrecht in Kraft

25.9.2017, 09:15 Uhr
Auch Parsberg setzt Informationsrecht in Kraft

© Stadt Parsberg

Mit der ehemaligen Kreisstadt Parsberg haben sich nunmehr fünf Kommunen im Landkreis Neumarkt ein eigenes Informations-Ortsrecht gegeben. Zuvor hatten die Kommunalparlamente in folgenden Gemeinden das Bürgerrecht verankert: Berg, Postbauer-Heng, Freystadt und Deining.

Vor der Entscheidung im Stadtrat hatte Bürgermeister Josef Bauer (CSU) einerseits darauf hingewiesen, dass ihm kein einziger Fall eines Bürgers bekannt geworden sei, der Beschwerde über die Verweigerung von Auskünften durch die Stadtverwaltung geführt habe. Bauer: "Soweit Auskünfte nicht erteilt werden konnten, handelte es sich um datenschutzrelevante Themen."

Andererseits bezeichnete der Rathauschef die Informationsfreiheit als wesentliches Grundrecht in einer Demokratie. Die Bürger hätten ein Recht auf vollständige Informationen. Transparenz und Offenheit würden als selbstverständlich betrachtet. Bürgermeister Bauer legte deshalb dem Stadtrat den Satzungsentwurf vor, den eine Arbeitsgruppe des Bayerischen Gemeindetages im Landkreis ausgearbeitet und mit der Rechts- und Kommunalaufsicht im Neumarkter Landratsamt abgestimmt hat (wir berichteten). Für diese Version der Informationsfreiheitssatzung stimmten zehn Ratsmitglieder einschließlich Bürgermeister Josef Bauer. Dagegen waren acht Stadträte.

Drei SPD-Mandatsträger votierten nur deshalb gegen die vorgelegte Satzungsversion, weil ihre Änderungsvorschläge nicht Gegenstand der Abstimmung waren. Fraktionschef Martin Beiderbeck hatte dem Gremium empfohlen, sich stärker an die Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Berg anzulehnen: Das Bürgerrecht solle nicht auf Gemeindeangehörige beschränkt sein, sondern wie in jener Kommune jeder natürlichen und juristischen Person zustehen.

So sollten sich auch der "Unternehmer aus Lupburg" oder Pressevertreter auf das Ortsrecht berufen können. Außerdem sollten anfragende Bürger über die Gebühren für ihre Anfrage informiert werden. Auch an einer Befristung auf zwei Jahre störte sich Beiderbeck. "Wenn die Satzung keinen Sinn macht, dann schafft man sie ab", sagte er.

Von den vier Stadträten der freien Gruppierung PWG votierten drei gegen das Satzungswerk. Deren Fraktionsvorsitzender Hans-Jürgen Hopf hatte zwar vorher erklärte, dieses sei nicht notwendig und erzeuge das "Bauchgefühl", dem Stadtrat und der Verwaltung werde unterstellt, sie hätten "gemauschelt". Dies sei unzutreffend. Trotzdem stimmte er zu. Bei der künftigen Anwendung der Satzung müsse darauf geachtet werden, dass "in der Verwaltung keine notwendigen Arbeiten liegen bleiben" und der Schutz der Daten von Personen und Firmen gewährleistet sei. Sein Fraktionskollege Michael Forster sah "keinen Bedarf" für die Satzung. Sie stehe nur auf dem Papier und bringe nichts.

Nur zwei Gegenstimmen gab es aus der Fraktion von CSU, FWL und JB. Deren Fraktionsvorsitzender Dr. Rainer Munzinger (CSU) gab zu bedenken, dass mit der Satzung ja auch die Grenzen einer Erteilung von Auskünften festgelegt seien. Das Thema sei zwar in der Fraktion kontrovers diskutiert worden. Letztlich habe sich aber eine Mehrheit dafür ausgesprochen.

Dem neuen Bürgerrecht folgend hat künftig jeder Gemeindeangehörige Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Ein besonderes Interesse für sein Begehren muss er nach der neuen Satzung nicht darlegen.

Während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung muss er ausreichende zeitliche, sachliche und räumliche Möglichkeiten haben, seine Informationsinteressen zu befriedigen. Im Gegenzug kann das Rathaus Gebühren für die Auskünfte verlangen. Die Satzung regelt aber auch, dass die Verwaltung über personenbezogene Daten sowie über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse keine Auskünfte erteilen darf.

Über 80 bayerische Kommunen, darunter alle Großstädte außer Erlangen, haben bereits solche Informationsfreiheitssatzungen. Zwölf Bundesländer haben die Rechtsfragen in Landesgesetzen geregelt, allerdings nicht der Freistaat. Viele Länder weltweit haben teils seit Jahrzehnten Gesetze über die Informationsfreiheit der Bürger.

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