Baumaschinenführer darf ein Jahr lang nicht fahren

12.6.2018, 16:21 Uhr

Denn es ist noch gar nicht so lange her, dass er mit einem hier nicht gültigen Papier aus Tschechien erwischt wurde. Damit glaubte er durchzukommen, als ihm in Deutschland der Schein entzogen worden war. Da irrte er.

Am 30. März hielt ihn dann die Polizei in der Nürnberger Straße in Neumarkt auf. Er war auf dem Weg ins Klinikum, wo er routinemäßig eine Spritze erhalten sollte. Das war ihm erst im letzten Moment eingefallen und, um den Termin beim Arzt nicht zu verpassen, habe er sich hinters Steuer gesetzt.

"Ich versteh’ Sie nicht", gestand Richter Rainer Würth. "Warum haben Sie nicht ein Taxi gerufen oder einen Freund oder Bekannten gebeten, sie schnell mal zu kutschieren?" Da zuckte der Angeklagte nur mit den Schultern und meinte: "Kurzschluss."

Staatsanwältin Lisa Rackl forderte angesichts der einschlägigen Vorstrafe eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen dem Einkommen des Angeklagten entsprechend und eine Führerscheinsperre von zwei Jahren.

Die Führerscheinsperre treffe seinen Mandanten hart, gab Rechtsanwalt Jürgen Mederer zu bedenken. Der habe eine weite Anfahrtsstrecke zu seinem Arbeitsplatz. Eine Geldstrafe allein sollte genügen.

Ganz so sah es Richter Rainer Würth nicht. Er verhängte eine Führerscheinsperre von einem Jahr und legte die Geldstrafe auf 90 Tagessätze zu je 60 Euro fest. Die kann in Monatsraten von 200 Euro bezahlt werden.

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