Berching: Vorboten des Kommunalwahlkampfs

1.2.2019, 12:30 Uhr
Berching: Vorboten des Kommunalwahlkampfs

© Wolf-Dietrich Nahr

Und prompt ohne langes Hin und Her wurde der Antrag des Duos auf Änderung der Geschäftsordnung zu Aufgaben des Bürgermeisters und Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln abgelehnt. Ebenso weitere Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung. Der Leiter der Hauptverwaltung der Stadt, Reinhard Buchberger, hatte in seiner Beurteilung der "Sach- und Rechtslage" festgestellt, dass er "unabhängig von den nachfolgenden Ausführungen die Verwaltung der Auffassung" sei, dass es wenig sinnvoll erscheine, ein Jahr vor der Kommunalwahl Veränderungen der Geschäftsordnung zu beschließen.

Zu dem Antrag "Vorberatung von Leistungsverzeichnissen" führte Buchberger aus, dass Leistungsverzeichnisse grundsätzlich von Fachbüros erstellt werden. Diese Auffassung werde auch von der Rechtsaufsicht und der VOB-Stelle der Regierung bestätigt. Zugelassen wurde der Antrag über die "Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes", aber nach kurzer Diskussion mit Beteiligung des Kreisbrandinspektors Jakob Weidinger ebenfalls abgelehnt.

Zur Begründung hieß es: Ein Feuerwehrbedarfsplan könne beinhalten, dass eine Zusammenlegung von mehreren Feuerwehren gegen deren Willen durchgeführt werden muss. Das würde auch den einzelnen Feuerwehrvereinen schaden. Auch könne dieser Plan dazu führen, dass Feuerwehren ein größeres Fahrzeug, zum Beispiel ein wasserführendes Fahrzeug mit Atemschutz, erhalten müssten, diese Aufgaben aber nicht mit ihrer aktiven Mannschaft bewältigen könnten.

Mit Rücktritt gedroht

Von den Kommandanten wird der Feuerwehrbedarfsplan sehr kritisch gesehen, vereinzelt wurde sogar bei Einführung mit Rücktritt gedroht. Die Führungskräfte halten diesen Plan momentan für überflüssig, weil kein Bedarf bestehe. Ein überlegtes und finanzierbares Konzept zur Sicherstellung des Brandschutzes in der Großgemeinde und Einbeziehung der 19 Ortsfeuerwehren, der Stützpunktfeuerwehr Berching, der beiden Kreisbrandmeister zusammen mit der Stadtverwaltung Berching und in beratender Funktion des zuständigen Kreisbrandinspektors und der Fachberatung der Regierung führe zu einem wesentlich zielorientierterem Ergebnis als ein kostenintensiver Feuerwehrbedarfsplan, heißt es in dem Bericht, der von Brigitte Pospischil, im Ordnungsamt auch zuständig für das Feuerwehrwesen, den Sitzungsunterlagen beigefügt worden war.

Bebauungsplan für Solar

Der Stadtrat nahm den sogenannten Beteiligungsbericht der Stadt Berching, den Kämmerer Christian Rogoza erläuterte, zur Kenntnis. Danach ist die Stadt Berching an der Altmühl-Jura GmbH mit 6 400 Euro (8,34 Prozent) beteiligt, am Biomasse-Heizwerk mit 17 895,22 Euro (12,07 Prozent), "nachrichtlich" an der Jurenergie e.G. mit 5 000 Euro (ein Prozent), an der Altmühl-Jura-Energiegenossenschaft mit ebenfalls 5000 Euro (2,5 Prozent),an der REGINA GmbH mit 2 096,29 Euro (3,39 Prozent), an der Raiffeisenbank Berching-Mühlhausen-Freystadt mit 217,49 Euro (unter einem Prozent), an der Raiffeisenbank Plankstetten mit 2 612,50 Euro (unter einem Prozent) und an der Raiffeisenbank Neumarkt mit 333,63 Euro (ebenfalls unter einem Prozent).

Schließlich war ein Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einem Grundstück der Gemarkung Stierbaum (zwischen Rübing und Stierbaum) zu beraten, den die Firma Green Energy 030 GmbH & Co. KG, ein Ableger der Firma Sunovis GmbH aus Singen, gestellt hatte. Beabsichtigt war auf einer Gesamtfläche von 50 Hektar 45 000 Quadratmeter Solarmodule aufzustellen. Die restliche Fläche solle als Ausgleichsfläche dienen, heißt es in der Sitzungsvorlage, die Bernd Sammiller vom Bauamt der Stadt vorbereitet hatte und detailliert erläuterte. Danach haben die Module eine Höhe von zirka 1,80 Meter. Ein Pachtvertrag mit der Eigentümerin des Grundstücks liege nach Angabe des Investors vor.

"Es wäre neben der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig, da dieser in diesem Bereich eine Ackerfläche darstellt. Auf die Aufstellung von Bebauungsplänen besteht aber kein Rechtsanspruch. Es ist die alleinige Entscheidung der Stadt Berching, ob das Bauleitplanverfahren eingeleitet wird oder nicht. Rechtlich bleibt eine Untätigkeit der Stadt Berching, also die Entscheidung keinen Bebauungsplan aufzustellen, ohne Konsequenzen", hieß es in der Sitzung.

Mit 11:8 Stimmen wurde dem Antrag der Firma Green Energy zugestimmt. Demnach wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Stierbaum" aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren in ein "Sondergebiet Photovoltaikanlage" geändert. Alle anfallenden Kosten trägt der Antragsteller.

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