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Weil er vorher Alkohol getrunken hatte, ließ der Mann seinen 14-jährigen Enkel ans Steuer. Selbstverständlich hatte dieser noch keinen Führerschein.
Auf den jungen Fahrer kommt nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu. Den Großvater hingegen erwarten nun gleich zwei Anzeigen: Eine, weil er seinem Enkel gestattet hatte, sich ans Steuer zu setzen und die andere wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss, weil er kurz vor der Polizeikontrolle den Pkw noch selbst gelenkt hatte.


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