Betrunkener schlug Mann Bierglas ins Gesicht

3.12.2016, 10:31 Uhr

Gestern wieder beschäftigte ein Fall von gefährlicher Körperverletzung das Amtsgericht Neumarkt. Dass sich die Beteiligten, nachdem die strafrechtlichen und die finanziellen Dinge geregelt waren, wieder vertrugen, beeindruckte sogar Staatsanwältin Laura Heinz. Richter Rainer Würth meinte schon eingangs der Verhandlung, dass der Angeklagte nicht gerade den Eindruck eines üblen Schlägers mache.

Er könne es sich auch nicht erklären, bekannte der, warum er einem ihm Unbekannten ohne Grund ein Pilsglas ins Gesicht geschlagen hatte. Schuld war wohl der Alkohol. Die Folgen waren eine gebrochene Nase und diverse Schnittwunden im Gesicht, einige auch rund ums Auge.

„Sie haben mehr Glück als Verstand gehabt“, fand die Staatsanwältin. Wenn ein Splitter ins Auge gegangen wäre, müsste über schwere Körperverletzung und ein ganz anderes Strafmaß gesprochen werden.

Es war am 23. August dieses Jahres kurz nach Mitternacht, als sich an einer Pilsbar vor dem Festzelt zwischen zwei Gruppen junger Leute eine verbale Auseinandersetzung entzündete, die aber lediglich in einer harmlosen Schubserei mündete. Ein 19-Jähriger war, wie er als Zeuge zugab, neugierig geworden und bekam dann völlig unerwartet aus der Menge das Bierglas ins Gesicht geschlagen. Da sich der Täter dabei an der Hand verletzt hatte, brachte das BRK beide problemlos in einem Krankenwagen ins Klinikum.

Der Angeklagte suchte nicht nach Ausflüchten. Zwar könne er sich auf Grund seines Rausches nicht mehr an alle Details erinnern, aber Bekannte hätten ihm gesagt, dass es so gewesen sei, wie es ihm nun zum Vorwurf gemacht wurde. Deshalb räumte er die Tat ein. Schon vor der Verhandlung hatte er sich bei seinem Opfer entschuldigt. Der junge Mann hatte die auch akzeptiert.

Vergleich angestrebt

Richter Rainer Würth riet dazu, da der 19-Jährige mit Rechtsanwalt Thomas Lößel an der Seite als Nebenkläger auftrat, einen Vergleich zu suchen, der eine spätere zivilrechtliche Auseinandersetzung überflüssig machen würde. Sein Mandant, sagte Rechtsanwalt Jürgen Mederer, sei zu einer finanziellen Regelung bereit.

Die war auch schnell gefunden. Der Elektroniker muss dem Studenten 2750 Euro in zehn Monatsraten zahlen. Damit sind Verdienstausfall im Ferienjob, Schäden an der mit Blut besudelten Kleidung und Schmerzensgeld abgegolten. Auf eine Absicherung, falls der Angeklagte in Insolvenz gehen würde, wie es sein Anwalt vorschlug, verzichtete der Nebenkläger. Er vertraue darauf, dass er das Geld pünktlich bekomme.

Zwar nicht zur Tat selbst, sondern zur Vorgeschichte konnte eine Studentin als Zeugin Auskunft geben, die an besagtem Pilsstand als Bedienung etwas dazu verdiente. Schon um 10 Uhr, als sie den Stand aufgesperrt habe, habe sie den ihr flüchtig bekannten Angeklagten mit einer Maß Bier in der Hand gesehen. Als sie um 18 Uhr die zweite Schicht antrat, war er auch noch da. Nahe liegend, dass er sich bis Mitternacht noch so einiges rein gezogen hat. Die übrigen Zeugen wurden nicht mehr gebraucht, weil der Sachverhalt unstrittig war.

Staatsanwältin Laura Heinz´ Eindruck vom Angeklagten deckte sich mit dem des Richters. Der Alkohol habe plötzlich die Schattenseiten eines ansonsten anständigen Kerls hervor geholt. Doch da Täter und Opfer sich verständigten und Einsicht und Reue beim 28-Jährigen echt zu sein schienen, fand sie zwar eine Freiheitsstrafe unausweichlich, doch die sei unbedingt zur Bewährung auszusetzen. Sechs Monate sollten Warnschuss genug sein. Als Bewährungszeit reichten zwei Jahre. Auf Auflagen verzichtete sie.

Allgemeine Harmonie

Nebenkläger-Vertreter Thomas Lößel und Verteidiger Jürgen Mederer schlossen sich ohne zu zögern an. Und auch Richter Rainer Würth störte die allgemeine Harmonie nicht. Er folgte dem Antrag der Staatsanwältin im Detail. Auch er verzichtete auf eine zusätzliche Geldauflage, denn die 2750 Euro aus dem Vergleich seien Belastung genug. Die unüblich kurze Zeit von zwei Jahren Bewährung sollten, hofft Rainer Würth, in diesem Fall Formsache sein.

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