Bibermanagement setzt auf Prävention und Ausgleich

21.12.2014, 10:44 Uhr
Bibermanagement setzt auf Prävention und Ausgleich

© F.: hoe

An 60 bis 70 Standorten haben Biber ihre Burgen gebaut. In jeder lebt ein Paar mit seinen Jungen aus zwei Jahrgängen. Sobald der dritte Wurf geboren wird, muss der älteste Nachwuchs das Revier verlassen. Die jungen Tiere wandern fluss- oder bachaufwärts und suchen sich eine neue Heimat. Und diese Biber sind es, die Probleme bereiten, weil sie in intensiv landwirtschaftlich genutzte Bereiche und bewohnte Gebiete vordringen.

Den flächenhaften Abschuss, wie ihn manche fordern, ist nicht möglich. Denn laut Naturschutzgesetz ist der Biber besonders und streng geschützt.

Die Regulierung der Schäden hat das Landwirtschaftsministerium in den „Richtlinien für das Bibermanagement“ festgelegt. Demnach sind alle Schäden unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt zu melden beziehungsweise durch einen eingesetzten Biberberater aufzunehmen. Allerdings werden die gemeldeten Schäden zu maximal 80 Prozent ausgeglichen. Selbst diese Summe ist nicht fix, denn sie hängt davon ab, wieviele Schadensfälle in ganz Bayern gemeldet wurden.

450 000 Euro im Jahr

Zwar stellt der Freistaat 450 000 Euro jährlich zur Verfügung. Doch der Betrag ist gedeckelt. So wurden die im Jahr 2013 gemeldeten Schäden nur zu 75 Prozent ausgeglichen. Im Kreis Neumarkt waren dies 7235 Euro von 9647 Euro gemeldeten Schadens. Als letzter Schritt ist die Abfangung mit Fallen oder der Abschuss des Bibers gestattet. Im Landkreis Neumarkt werden jährlich rund ein Dutzend Tiere getötet. Im vergangenen Jahr war mit 19 die bisherige Höchstzahl.

Keine Kommentare