Biberzähne bringen Bauern im Kreis Neumarkt auf die Palme

21.12.2014, 10:44 Uhr
Biberzähne bringen Bauern im Kreis Neumarkt auf die Palme

© F.: Hauke Höpcke

Fast 1,5 Meter hoch ist der Biberdamm, ein Gewirr aus Ästen und Zweigen. Ein kleiner Abfluss plätschert munter. Es ist nur eine von mehreren Staustufen, die den schmalen Dürnerbach, der sich unterhalb von Günching durch die Auen unter der Autobahn hindurch bis hin zur Schwarzen Laber schlängelt, stellenweise in ein stilles Flüsschen von mehreren Metern Breite verwandelt haben. „Der Biber muss weg“, schimpfen rund ein Dutzend Landwirte aus Günching, Dürn und Deusmauer. Vor etwa zehn Jahren sind die ersten Tiere aus dem Deusmauerer Moor gekommen. Und dorthin sollen sie wieder zurückgedrängt werden, so die einhellige Meinung. „Wenn kein natürlicher Feind da ist, muss der Biber halt gefangen oder geschossen werden“, sagt Martin Gruber, Landwirt aus Günching und Vize-Obmann des Bauernverbandes BBV im Kreis Neumarkt.

Doch aus Sicht des Naturschutzes ist die Bilanz eindeutig positiv: „Wo der Biber sich ansiedelt, kehren viele gefährdete Pflanzen zurück“, sagt Horst Schwemmer vom BN, der hauptamtliche Bibermanager für Nordbayern. Außerdem halten die Biberbauten viel Wasser in der Fläche, schützen also vor Hochwasser.

Man hört es. Im Uferbereich quatscht jeder zweite Schritt, wenn der Stiefel aus dem Matsch herausgezogen wird. „Als Kind bin ich dort mit den Festtagsschuhen durchgegangen“, sagt ein älterer Landwirt. Damals war der Bach ein Rinnsal in einer Talwiese. Seit mehreren Jahrzehnten stehen dort Fichten, die nun an der Feuchtigkeit zugrunde gehen.

Ein schmaler Pfad, von Biberpfoten getrampelt, führt vom Wasser den Hang hinauf. Reihenweise ragen die spitzen Stümpfe kleiner Fichten aus dem Boden. Über dem Forstweg am Hang liegen mehrere Espen am Boden. Der mögliche Ausgleich in diesem Fall? „Etwa fünf Euro je Baum“, schätzt Biberberater Alfred Loritz. Denn für die Bewertung der Schadenshöhe ist die Liste des Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft maßgeblich. Danach geht die Rechnung so: Der erste angenagte Meter wird ersetzt, schließlich ist der Rest noch nutzbar als Sägeholz. Arbeitseinsatz oder Neupflanzungen werden nicht berücksichtigt.

Geld fließt erst ab 50 Euro

Die Folge: Viele Landwirte melden die Schäden gar nicht. Zumal erst Summen ab 50 Euro anerkannt werden. Ein Fehler, meint BBV-Obmann Martin Schmid: „Jeder noch so kleine Schaden muss gemeldet werden, sonst heißt nur, es gibt kein Problem.“ Dem Rat schließt sich Markus Neuwald, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt, an: „Nur wenn wir von Schäden wissen, können wir reagieren.“ Doch vor den Schadensausgleich setzt das Amt die Vorbeugung, bietet etwa Material für den Bau von Schutzzäunen an oder zur Verfüllung von Uferschäden.

Biberzähne bringen Bauern im Kreis Neumarkt auf die Palme

© Foto: Hauke Höpcke

Und wie steht es mit dem geforderten Fang oder dem Abschuss? Der wird gar nicht so selten genehmigt, ruft aber regelmäßig radikale Biberfreunde auf den Plan. Sie verschließen Fallen, entfernen Köder, lassen eingefangene Biber frei, berichtet Biberberater Loritz. Dabei sehen selbst die Naturschutzverbände die genehmigten Tötungen als durchaus sinnvoll an. „Die geeigneten Reviere sind besetzt“, sagt Bibermanager Schwemmer. Doch das Mittel der Wahl ist seiner Ansicht nach der begrenzte Rückzug der intensiven Landwirtschaft aus den Lebensräumen des Bibers, indem etwa Flächen in den Uferbereichen für den Naturschutz angekauft werden. Doch dies ist kein Allheilmittel, wie ein Blick ins benachbarte Deusmauer zeigt. Dort fließt der Klapferbach durch eine ungenutze Wiese.

Täglich kommt ein Biber aus dem benachbarten Moor und beginnt den Dammbau. Täglich wurden die Stöcke entfernt. Am Ufer türmen sich zwei Meter hohe Stapel, die Ausbeute eines halben Jahres. Dem Tier werden bald Elektrozäune den Weg versperren. Falls sie nicht von radikalen Biberfreunde zerschnitten werden.

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