Biker leidet heute noch an den Unfallfolgen

23.3.2018, 09:41 Uhr
Biker leidet heute noch an den Unfallfolgen

© Julian Stratenschulte

Es war am frühen Abend des 15. Oktober letzten Jahres, als der Führerscheinneuling von Stöckelsberg kommend in den Kreisverkehr an der Autobahn-Einfahrt Oberölsbach fahren wollte. Er wurde, als er nach links blickte, wohl von der Sonne geblendet. Das vermutete auch der Polizist, der den Unfall aufgenommen hatte, als Zeuge vor Gericht.

Erst im letzten Moment trat der Azubi auf die Bremse. Doch da war der Motorradfahrer bereits in die Eisen gestiegen, ins Schleudern geraten und in den Pkw gerutscht. Dabei brach er sich das rechte Schlüsselbein, ein Hand und Arm steuernder Nerv, der darüber läuft, wurde nachhaltig verletzt und der Kradfahrer erlitt eine schwere Gehirnerschütterung. Dazu kamen noch Prellungen und ein Bruch am rechten Handrücken. Nach wie vor ist er im Krankenstand, die Nervenverletzung ist noch längst nicht auskuriert.

Der Unfallverursacher wurde an Ort und Stelle einem Alkotest unterzogen, der aber negativ ausfiel. Die Polizeibeamten bemerkten aber die Nervosität des jungen Mannes, eine gewisse Fahrigkeit und dass er ihnen nicht in die Augen sehen konnte. Ein Drogenschnelltest schlug an. Im Labor wurden dann in seinem Blut Kokain, Speed, Amphetamin und Cannabis-Rückstände gefunden. Dass er sich die Drogen am Abend zuvor gegeben hatte, räumte der Angeklagte dann auch gleich ein.

Der Vorwurf lautete auf fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässige Körperverletzung. Die Schuld am Unfall und den Drogenkonsum räumte sein Verteidiger Daniel König ein, nicht aber, dass die Drogen noch Einfluss auf das Unfallgeschehen gehabt hätten. Das Gutachten sagte etwas anderes.

Richter Marcel Dumke stellte es dem Angeklagten und seinem Verteidiger frei, ein weiteres Gutachten einzuholen, machte ihnen aber auch klar, dass das sicherlich mit Kosten von rund 4000 Euro verbunden sei. Da zuckten die beiden dann doch nach einer kurzen Besprechung unter vier Augen zurück und verzichteten.

Petra Engster von der Jugendgerichtshilfe berichtete von einem intakten Familienleben des 18-Jährigen. Mit den Eltern und den vier Geschwistern verstehe er sich gut. Allerdings leide er seit der Kindheit unter dem Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS) und habe zum Unfallzeitpunkt die Medikamente abgesetzt gehabt, die er nicht gut vertragen habe. Auf Grund dieser Krankheit und weil er noch im Elternhaus wohne, könne ein gewisser Reiferückstand nicht ausgeschlossen werden. Engster plädierte für die Anwendung von Jugendstrafrecht.

Ohne Umschweife geständig

Diesen Vorschlag nahm Staatsanwältin Katrin Wagner auf. Sie rechnete dem Azubi an, dass er ohne Umschweife geständig war und dass er sich beim Unfallopfer schon eine Woche später im Krankenhaus entschuldigt hatte. Eine Geldauflage in Höhe von 800 Euro schien ihr angemessen, sowie eine Führerscheinsperre von weiteren zehn Monaten.

Verteidiger Daniel König konnte sich den Ausführungen der Staatsanwältin weitgehend anschließen, nur die Führerscheinsperre sei zu lang, fand er. Weitere drei Monate würden es auch tun. Zumal davon auszugehen sei, dass die Führerscheinstelle wegen des Drogenkonsums eh noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung fordern werde.

Im Übrigen sei sein Mandant komplett weg von Drogen aller Art und auch den Freundeskreis, durch den er erst in die Szene gerutscht sei, meide er jetzt.

Das nahm Richter Dumke dem schüchternen jungen Mann ab, den der Vater zur Gerichtsverhandlung begleitet hatte. Er schloss sich aber der Forderung der Staatsanwältin weitgehend an. Die 800 Euro gehen an die CAH, die Führerscheinsperre beträgt zehn Monate.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Richter hätten gerne eine Arbeitsauflage erlassen. Doch das verbietet sich. Denn nur kurze Zeit nach dem Unfall mit dem Motorradfahrer wurde der 18-Jährige selbst Opfer eines Verkehrsunfalls. Er erlitt einen Oberschenkelbruch. Erst dieser Tage kann er wieder vorsichtig seine Ausbildung aufnehmen.


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