BJV Neumarkt plädiert für Informationsfreiheit

7.3.2017, 17:18 Uhr

Die Mitgliederversammlung des BJV hatte im Dezember beschlossen, allen Gemeinden solche Satzungen vorzuschlagen, weil es in Bayern kein Landes-Informationsfreiheitsgesetz gibt und ein entsprechendes Bundesgesetz nicht für freistaatliche und kommunale Einrichtungen anwendbar ist.

Erleichterter Zugang

Der BJV-Ortsverband ist der Urheber dieser parteiunabhängigen Initiative, die Teil des Bündnisses Informationsfreiheit in Bayern ist. Diese hat bereits an der Verabschiedung von rund 80 Informationsfreiheitssatzungen in freistaatlichen Kommunen mitgewirkt. In dem BJV-Brief an die Bürgermeister ist das Ziel formuliert, dass mit Hilfe solcher Satzungen den Bürgern ein erleichterter Zugang zu Informationen aus den kommunalen Verwaltungen ermöglicht werden solle. "Dem liegt ein Grund- und Menschenrechtsverständnis zugrunde, das weltweit bereits in vielen Ländern mit pluralistischen Gesellschaften und demokratisch-rechtsstaatlichen Systemen zu gesetzlich garantierter Informationsfreiheit geführt hat", heißt es in dem Schreiben.

Vorrangig gehe es den Journalisten um den Einsatz für mehr Bürgerrechte. Gleichzeitig erhofften sich Journalisten von solchen Satzungen aber auch, dass das grundrechtlich und pressegesetzlich garantierte Auskunftsrecht der Medien quasi lokal untermauert werde. Deshalb setze sich der BJV für Satzungsregelungen ein, wonach das Recht auf Information nicht auf Gemeindebürger beschränkt sei, heißt es in dem Brief an die Bürgermeister des Landkreises.

Mustersatzung ausgearbeitet

Der Ortsverband Neumarkt des BJV hat bereits erste Gespräche mit Bürgermeistern geführt, weitere sollen folgen. Die Journalisten bitten die Bürgermeister, die Initiative durch eine entsprechende Befürwortung im Gemeinderat zu unterstützen. Eine Satzungsinitiative des jeweiligen Bürgermeisters sei die einfachste und am wenigsten aufwändige Form, eine solche Informationsfreiheitssatzung in Kraft zu setzen.

Der BJV bietet den Kommunen bei der Umsetzung seine Unterstützung an: Dem Brief liegt eine Mustersatzung bei, die aus zahlreichen, bereits in Kraft befindlichen Satzungen erarbeitet worden ist. Die Initiatoren erkennen an, dass es in einer Satzung einen ganz klar definierten Katalog von rechtlich begründeten Regeln für die Ablehnung von Auskunftsbegehren geben muss. Andererseits warnt der BJV vor Generalklauseln mit unbestimmten Rechtsbegriffen, mit denen praktisch jeder Wunsch nach Informationen abgeschmettert werden könne.

www.informationsfreiheit-neumarkt.de

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