Casino-Betreiber steckte 60.000 Euro Wechselgeld ein

19.8.2014, 09:57 Uhr

Der Besitzer mehrerer Spielhallen hatte nach einem Betreiber für ein Casino in Neumarkt gesucht. Eines Tages fand er den 41-Jährigen. Dieser habe einen netten, sympathischen Eindruck gemacht und bereits Berufserfahrung gehabt, erklärte der Besitzer vor Gericht. „Eine Vertrauensperson für so etwas zu finden, ist schwierig.“

Es entwickelte sich eine Art Vater-Sohn-Beziehung zwischen den beiden. Doch dann ging es mit der Spielhalle bergab. Kunden begannen sich zu beschweren und das Team stand nicht mehr hinter dem Angeklagten. Er sollte in eine Spielhalle nach Nürnberg versetzt werden. Ein Treffen zum Kassenabschluss in der Neumarkter Spielhalle wurde vereinbart. Als der 41-Jährige nicht erschien, ließ der Besitzer die Wechselautomaten kontrollieren und stellte fest, dass sie leer waren.

Ein Jahr hörte er nichts mehr von dem 41-Jährigen. Erst vor Gericht sahen sie sich wieder. „Es war schlimm für mich, Ihnen unter die Augen zu treten. Ich wollte nicht mit leeren Händen kommen. Es tut mir leid“, sagte der Angeklagte und überreichte dem Geschädigten vorab 2000 Euro.

Auch ein Entschuldigungsbrief, den der Angeklagte dem Geschädigten schrieb, wurde vorgelesen. Darin schilderte der 41-Jährige seine Beweggründe: Als Betreiber war er für die Überwachung und für das Personalmanagement verantwortlich. Mit der Buchführung kam er jedoch nicht klar. Auch lebte er über seine Verhältnisse, leistete sich eine teure Wohnung und fuhr ein Cabrio. Er rechnete mit Geld, das er noch nicht besaß.

Der Richter verurteilte den 41-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten auf Bewährung. Dazu eine Geldauflage von 3000 Euro zu Gunsten des Geschädigten. Gelobt wurde der Sinneswandel des Angeklagten: Er schläft jetzt auf einer Luftmatratze bei seinen Eltern und hat zwei Jobs, um seine Schulden so schnell wie möglich abzubezahlen.

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