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Bis zur Einführung einer gelben Tonne ist es noch ein langer, vielleicht sogar steiniger Weg. Denn obwohl die gesetzliche Grundlage für das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz nun geschaffen ist und die Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages als Formsache gilt, ringen die Akteure derzeit hinter den Kulissen.
Es geht um die sogenannte Systemträgerschaft. Oder: „Es geht um bares Geld“, wie Roland Hadwiger, zuständig für die Abfallwirtschaft beim Landratsamt Neumarkt, sagt. Was steckt dahinter? Bis spätestens 2015 soll es eine weitere Wertstofftonne geben. Damit sollen jährlich bis zu sieben Kilo pro Einwohner zusätzlich an Wertstoffen recycelt werden, anstatt im Hausmüll und damit in der Müllverbrennungsanlage zu landen.
So könnte eine gelbe Tonne den vor Jahren eingeführten gelben Sack ersetzen. Die Säcke reißen schnell, sind für schwerere, feste oder große Teile gänzlich ungeeignet. Für die Abholung der gelben Säcke ist das sogenannte duale System verantwortlich — nicht der Landkreis beziehungsweise die Kommune. Die ist zuständig beispielsweise für die Restmüllabholung.
Die dualen Systeme haben die sogenannte Systemträgerschaft für die gelben Säcke. Hintergrund dafür ist die 1991 in Kraft getretene Verpackungsverordnung, die Unternehmen erstmals verpflichtete, in Umlauf gebrachte Verpackungen nach deren Gebrauch zurückzunehmen und bei deren Entsorgung mitzuwirken. Ein Beispiel: Der Hersteller von Müsli muss sicherstellen, dass die Verpackung, sprich der Plastikbeutel, recycelt wird. Das Unternehmen kann natürlich nicht von Haustür zu Haustür fahren und die leeren Beutel einsammeln. Es engagiert daher private Anbieter, die das übernehmen und das Recht haben, dafür die Rahmenbedingungen festzulegen.
Da sich mit Müll Geld verdienen lässt — der Umsatz liegt in Deutschland bei 50 Milliarden Euro — konkurrieren die privaten Anbieter untereinander. Wenn nun das Recyceln der Plastik-Wertstoffe neu verhandelt werden muss, wird es auch zu einem Wettbewerb zwischen Kommunen und privaten Entsorgern kommen. Denn die Kommunen möchten auch ihren Anteil vom Kuchen haben und hätten künftig gern die Systemträgerschaft in ihrer Hand. „Damit könnten wir die Rahmenbedingungen selbst bestimmen, beispielsweise, wie oft der Plastikmüll abgeholt wird“, erklärt Roland Hadwiger.
Nicht zuletzt würde sich die Vergabe der Systemträgerschaft an die Kommune auch auf die Bürger auswirken. Denn sie kann Auswirkungen auf die Müllgebühren haben. Beispiel: Die gesamten Kosten für die Müllentsorgung betragen im Landkreis Neumarkt jährlich rund sechs Millionen Euro. Diese Kosten müssen durch Erlöse wieder erwirtschaftet werden. Kann die Kommune nun wertvolle Wertstoffe selbst veräußern, bringt das Geld ein. Damit kann ein Teil der Kosten finanziert werden – und der restliche Teil über die Müllgebühren.
Nimmt die Kommune aber weniger Geld durch den Verkauf von Wertstoffen ein, muss sie die Kosten über höhere Müllgebühren wieder reinholen. Dann ginge es an den Geldbeutel der Bewohner.
Ergo: „Langfristig wäre eine Systemträgerschaft wichtig, um die Gebühren stabil zu halten“, ergänzt der Fachmann. Daher wolle man sich auf die Hinterbeine stellen, um diese Systemträgerschaft zu erhalten. Wann Entscheidungen darüber fallen werden, ist noch nicht absehbar.

