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Laut Franz Stephan, Verbandsvorsitzender und Bürgermeister von Dietfurt, ist die Genehmigung zur Wasserentnahme aus den vier Brunnen bei Parleithen abgelaufen. Daher habe der Zweckverband beim Landratsamt einen Antrag zum Zutagefördern von 750000 Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr gestellt.
Voraussetzung dafür sei aber, dass ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen werde. „Wir wollen auch weiterhin qualitativ hochwertiges Trinkwasser zur Verfügung stellen. Ohne Wasserschutzgebiet gibt es aber keine Genehmigung zur Trinkwasserförderung aus den Brunnen bei Parleithen“, sagte Stephan.
Alle Fachstellen seien beteiligt, so dass man die Planungen im Frühjahr öffentlich auslegen könnte. Der Fassungsbereich für die vier Brunnen ist 0,32 Hektar groß. Die Schutzzone 2 umfasst 26 Hektar, die Schutzzone 3a 18 Hektar und die Schutzzone 3b 105 Hektar. Letztere zieht sich hinauf bis zum Ortsrand von Premerzhofen.
Ein Sachverständiger informierte ausführlich über die räumliche Lage der einzelnen Schutzzonen, sowie über die jeweiligen Verbote und nur beschränkt zulässigen Handlungen im gesamten Wasserschutzgebiet. „Was hier verlangt wird, erfüllen wir schon lange auf freiwilliger Basis. Wir haben das beste Wasser, auch ohne Schutzgebiet und Genehmigung“, hieß es aus den Reihen der Landwirte.
„Es stinkt uns, weil versprochen wurde, dass beim Abschluss von freiwilligen Bewirtschaftungsverträgen keine gesetzliche Regelung kommt.“ Das Wasserschutzgebiet sei nichts anderes als eine moderne Enteignung.
Die Landwirte forderten im Rahmen der Diskussion, die landwirtschaftliche Nutzflächen aus der Schutzzone 3b zu nehmen und diese auf Waldflächen zu beschränken. Es solle bei den freiwilligen Bewirtschaftungsverträgen bleiben. Außerdem wurde beanstandet, dass die sogenannte Sipplquelle nicht ins Schutzgebiet einbezogen worden sei. Die Landwirte sahen sich durch das Wasserschutzgebiet in der weiteren Entwicklung ihrer Anwesen eingeschränkt, zum Beispiel beim Bau von Stallungen.
Stephan erklärte, dass ein Wasserschutzgebiet keine zusätzliche Härte für die Landwirtschaft mit sich bringe. Schließlich habe der Wasserversorger eine gesetzlich festgeschriebene Entschädigungspflicht.
Er kündigte außerdem an, dass der Verbandsrat bereit sei, die freiwilligen Bewirtschaftungsverträge weiterzuführen und das sogar für Flächen außerhalb des Schutzgebietes. Der Verbandsvorsitzende machte aber auch deutlich: „Wir brauchen das Wasserschutzgebiet und damit Rechtssicherheit.“ Was die Sipplquelle angehe, werde auch für diese ein Schutzgebiet erarbeitet.
Zum Schluss der Versammlung kündigte der Bürgermeister an, dass der Zweckverband 60000 Euro für die geplante Ver- und Entsorgungsstation in Premerzhofen zur Verfügung stellen würde.

