Edeka-Räuber vor Gericht

2.4.2015, 11:03 Uhr

 Die Verfahren gegen die beiden Täter wurden getrennt verhandelt. Nun stand der 22-Jährige vor Gericht, der , so sah es Richter Rainer Würth, wohl eher der Mitläufer war. Ausbaldowert habe die Sache wohl der Komplize, der über die nötigen Ortskenntnisse verfügte. Er wusste auch, dass sich hinter einem Lattenzaun das Lager des Einkaufsmarktes verbarg.

Beim Einbruch verursachten die beiden Täter einen Sachschaden von 50 Euro, die Beute hatte gerade mal einen Wert von 40 Euro. Der Schaden wurde inzwischen wieder gut gemacht.

Das und das Geständnis wertete Staatsanwalt Christoph Wühr positiv, nachdenklich stimmte ihn die Latte von Vorstrafen, vier davon einschlägig. Erschwerend kommt hinzu, dass der junge Mann erst kürzlich in Regensburg wegen räuberischen Diebstahls zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde - allerdings noch nicht rechtskräftig.
Da sich der Angeklagte seine Fehltritte vornehmlich als Jugendlicher erlaubt hatte, schien Wühr eine empfindliche Geldstrafe angemessen. Er forderte für den gemeinschaftlichen Diebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung 150 Tagessätze zu 20 Euro.


Das sei viel zu hoch gegriffen angesichts der finanziellen Situation seines Mandanten, meinte Pflichtverteidiger Philipp Janson. Der Angeklagte lebt nämlich derzeit von Arbeitslosengeld II.
90 Tagessätze zu einem Betrag unter 20 Euro würden ihn hart genug treffen, fand Janson. Denn der 22-Jährig befinde sich auf einem guten Weg. Er habe wieder Kontakt zu seinen Eltern und versuche mit Hilfe einer Schuldnerberatung seine finanzielle Lage in den Griff zu bekommen.


Auch Richter Würth zeigte sich bereit, dem jungen Mann eine Chance zu geben. 120 Tagessätze zu 15 Euro, zahlbar in Monatsraten von 60 Euro lautete sein Urteil. Er gab dem Angeklagten aber die Mahnung mit auf den Weg, künftig die Finger von fremdem Eigentum zu lassen. „Denn sonst zieh’ ich Sie aus dem Verkehr“.
 

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