Ehefrau mit Faust und Gürtel verdroschen

5.2.2019, 09:57 Uhr

Die beiden sind seit August dieses Jahres geschiedene Leute. Das freimütige Geständnis ersparte der Ex und weiteren fünf Zeugen die Aussage vor dem Neumarkter Schöffengericht. Darauf hatten sich Rechtsanwalt Fetahi Fetahi und Amtsrichter Rainer Würth in einem Rechtsgespräch geeinigt.

Staatsanwältin Lisa Rackl warf dem Angeklagten vor, dass er Mitte des Jahres 2017 an drei nicht weit auseinander liegenden Tagen seine damalige Frau mit der Faust ins Gesicht und gegen den Körper geschlagen und sie auch mit der flachen Hand abgewatscht zu haben. Zwei Mal zog er den Hosengürtel aus den Schlaufen, schlang sich das Ende um die Hand und drosch mit der Gürtelschnalle auf die Frau ein. Die konnte die Schläge zwar abwehren, verletzte sich dabei aber an der Hand.

"So war es", ließ der Angeklagte über seinen Dolmetscher ausrichten. Über die Hintergründe, die zu diesen Zornesausbrüchen geführt hatten, schwieg er sich aus, und das Gericht wollte auch nicht weiter in der typischen Beziehungskiste kramen.

Für Lisa Rackl war der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung in den zwei Fällen, als der 55-Jährige mit dem Gürtel zugeschlagen hatte, erfüllt und einem Fall von vorsätzlicher Körperverletzung, als er "nur" die Faust benutzte. Sie forderte eine Gesamt-Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die könne allerdings, da der Angeklagte zum ersten Mal vor Gericht stand und reuig und geständig sei, zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine Geldauflage von 2000 Euro könne ihm nicht erspart werden.

Der Verteidiger fand, dass eine Bewährungsstrafe von einem Jahr ausreichen sollte. Von einer Geldauflage bat er abzusehen, da sein Mandant finanziell nicht auf Rosen gebettet sei. Er müsse von seinem Gehalt als Busfahrer auch noch rund 600 Euro Unterhalt für zwei seiner drei Töchter aus erster Ehe bezahlen.

Von einem massiv brutalen Vorgehen sprach Richter Rainer Würth. Allerdings würdigten auch er und seine beiden Schöffinnen das offene Geständnis, das der Ex-Ehefrau eine schmerzvolle und womöglich auch peinliche Aussage erspart habe. Das Gericht entschied auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die werde zur Bewährung ausgesetzt, weil, so Richter Würth, durch die Scheidung eine Wiederholung einer solchen Tat nicht sehr wahrscheinlich sei. Die Geldauflage von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung sei eine "Gedächtnisstütze". Der Angeklagte könne sie in Raten von 100 Euro bezahlen. Die erste Rate ist Mitte Mai fällig. So hat der 55-Jährige Zeit, seine finanziellen Belange zu regeln.

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