Ehestreit eskaliert: Frau mit Hausschuh verprügelt

28.4.2017, 10:13 Uhr
Der Angeklagte hatte seiner Frau mit einem Hausschuh ins Gesicht egschlagen.

© dpa Der Angeklagte hatte seiner Frau mit einem Hausschuh ins Gesicht egschlagen.

Ein Ehestreit war im November eskaliert: Am frühen Abend konnte der Kfz-Mechatroniker vor Zorn nicht mehr an sich halten und verpasste seiner Noch-Ehefrau vier bis fünf heftige Ohrfeigen.

Als sie sich ins Schlafzimmer flüchtete, stürmte er hinterher, warf sie aufs Bett und klatschte ihr einen Hausschuh mehrmals ins Gesicht.Die Folgen waren ein Schleudertrauma, Prellungen und blaue Flecken. Fünf Wochen war die junge Frau arbeitsunfähig geschrieben.

Am Tag nach dem Ehestreit trennte sie sich von ihrem Mann. Der bekam in einem getrennten Gewaltschutzverfahren ein Näherungs- und Kontaktverbot. Das habe ihn daran gehindert, beantwortete er eine dahingehende Frage von Richter Rainer Würth, sich zu entschuldigen.

Allerdings machte er auch in der gestrigen Gerichtsverhandlung keine Anstalten, um Verzeihung zu bitten. Der Richter drang auch nicht weiter in ihn.

Schnelle Scheidung gewünscht

Als Zeugin berichtete die junge Frau, dass Verwandte ihres Ehemannes sie stalken und beleidigen würden. Ihr Wunsch sei eine möglichst schnelle Scheidung, und dass die Familie des 25-Jährigen sie künftig in Ruhe lasse.

Angesichts zahlreicher Besucher, die offenbar den beiden Familienclans entstammten, riet Richter Rainer Würth beiden Seiten, künftig die Füße still zu halten. Sonst könne sich der Familienstreit schnell vor Gericht verlagern und teuer für alle Beteiligten werden.

Etwas ungläubig zog Würth die Stirn in Falten, als die Ehefrau von ihren körperlichen und psychischen Leiden berichtete, die sie fünf Wochen daran gehindert hätten, in die Arbeit zu gehen.

Denn der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung, wie es in der Anklageschrift stand, ließ sich nicht halten. Die Schläge wurden mit der flachen Hand ausgeteilt und mit Hausschuhen mit Hartgummi-Sohle – unangenehm, wenn man die ins Gesicht bekommt, aber nicht gefährlich. Es blieb also die vorsätzliche einfache Körperverletzung stehen.

So sah es auch Staatsanwalt Daniel Volkmann. Der wertete zugunsten des Angeklagten das umfassende Geständnis, das peinliche Zeugenaussagen ersparte, und dass er bisher strafrechtlich ein unbeschriebenes Blatt sei. Eine Haftstrafe sei hier nicht nötig, meinte Volkmann und forderte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 70 Euro.

Verteidiger Christopher Lihl hob hervor, dass sein Mandant sich akkurat an das Kontaktverbot halte und dass es sich eindeutig um eine Beziehungstat gehandelt habe. Wie jedermann wisse, gebe es da erfahrungsgemäß selten einen allein Schuldigen.

Haus noch nicht abbezahlt

Das zog auch Richter Würth ins Kalkül, der von einem Streit sprach, der sich hochgeschaukelt habe. Andererseits hatten die Schläge durchaus ein gewisses Gefährdungspotential.

Sein Urteil war eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 70 Euro. Diese erscheint nicht im polizeilichen Führungszeugnis des Täters. Dem 25-Jährigen wurde, weil er das noch gemeinsam gebaute Haus abbezahlt, erlaubt, die Geldstrafe in Raten von 120 Euro pro Monat abzustottern.

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