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Was Staatsanwalt Carsten Reichel aus der Anklageschrift verlas, ließ so manchen der Zuhörer im Gerichtssaal schlucken. Ein 44-jähriger Vater aus dem Landkreis musste sich verantworten, weil er im September vergangenen Jahres seine Tochter körperlich übel misshandelt hatte.
Dem Übergriff waren sorgenvolle Stunden voran gegangen: Die 14-jährige Tochter hatte sich nachts unerlaubt aus dem Haus geschlichen. Vier Stunden lang habe der Vater nach ihr gesucht, ohne zu wissen wo sie sei und ob es ihr gut gehe.
Nach der scheinbar durchfeierten Nacht war die damals 14-Jährige erst am frühen Morgen wieder nach Hause gekommen. Sie hatte sich erneut, wie ihr Vater vor Gericht seine damalige Vermutung erklärte, mit ihren „falschen Freunden“ getroffen. Darunter soll auch ihr acht Jahre älterer Schwarm gewesen sein, der dem Vater schon seit längerer Zeit ein Dorn im Auge war. Zur Rede gestellt, widersprach die 14-Jährige den Anschuldigungen. Ihr Vater verlor daraufhin die Fassung.
Durch seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Jürgen Schwarz, räumte der 44-Jährige die Tatvorwürfe in vollem Umfang ein. Demnach soll er die Tochter im Badezimmer an den Haaren zu Boden gezogen haben, wobei sie mit dem Kopf an den Badewannenrand stieß. Am Schopf gepackt, schleifte er das Mädchen bis ins Schlafzimmer, wo Tritte und Schläge, teilweise mit der Faust folgten, auch zum Ledergürtel griff der Mann.
Rückblickend könne er sich seinen Wutausbruch nicht erklären, so der Angeklagte. Zeitlebens habe er nur das Beste für seine Kinder gewollt, sei immer ein guter und liebevoller Vater gewesen und habe immer hart für das Wohl der Familie gearbeitet. Unter Tränen entschuldigte er sich mehrfach. Er bereue sein Verhalten zutiefst und leide sehr darunter, seine Tochter jetzt nicht mehr sehen zu können. Die heute 15-Jährige war mit Begleitschutz der Polizei zur Verhandlung erschienen.
Zur Urteilsfindung zog Richter Rainer Würth nicht nur in Betracht, dass dem Mädchen eine Aussage und somit das erneute Durchleben der Handlungen durch das Geständnis ihres Vaters erspart geblieben war. Der Angeklagte hat sich bislang auch nichts zu schulden kommen lassen.
Dass der 44-Jährige starke Reue für sein Vergehen empfindet, sei glaubhaft. Die Begleitumstände dürfe man nicht außer Acht lassen, seien sie doch zumindest nachvollziehbar, wenn auch nicht entschuldbar.
So schwelte der Streit um den Freund, die schulischen Leistungen sowie die Lügen der Tochter bereits seit Monaten. Das alles habe sich in diesem Gewaltausbrauch entladen. Zudem mache der Angeklagte auf das Gericht nicht den Eindruck, als sei er ein Schläger. „Ihr Bestreben, das Beste für ihr Kind zu wollen, ist verständlich, nur die eingesetzten Mittel sind verwerflich.“
Als spürbare Sanktion verurteilte Würth den Mann zu einer Geldstrafe von 3000 Euro. „Sie sollten ihre Energie dazu verwenden, ihrem Kind beizustehen. Es wartet eine schwierige Situation auf sie alle“, sagte er mit einem Blick auf die Tochter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Carsten Reichel sah zum Ende der Hauptverhandlung die mildernden Umstände als nicht gegeben an. Er behielt sich das Recht vor, Einspruch einzulegen.

