|
Anmeldung
Diese Funktion steht nur registrierten Usern zur Verfügung.
Loggen Sie sich bitte hier ein oder registrieren Sie sich kostenlos! |
![]() |
Passwort vergessen
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben können Sie hier ein neues Passwort anfordern. Geben Sie bitte hierzu Ihre E-Mail-Adresse ein!
|
Es war am 25. Juni vergangenen Jahres gegen 22.30 Uhr, als sich die Situation auf dem Volksfestplatz in Freystadt zuspitzte. Sebastian D. wird vorgeworfen, er habe der jungen Frau hinter dem Wohnwagen eines Schaustellers mit der Faust ins Gesicht und einmal in den Bauch geschlagen. Dabei riss das Bauchnabelpiercing ab und die 18-Jährige musste im Rettungswagen versorgt werden. Einem 23-jährigen Kumpel des Angeklagten warf der Staatsanwalt vor, einen Gymnasiasten aus einem Nachbarort erst als „Hurensohn“ beschimpft und anschließend gewürgt zu haben.
Die junge Frau empfand die Auseinandersetzung im Nachhinein nicht mehr als so dramatisch. Okay, sie habe den Angeklagten von ihren Freunden wegziehen wollen und danach eine Schwellung im Gesicht gehabt, doch das Piercing sei eh schon locker gewesen, sagte sie vor dem Jugendschöffengericht. Zudem habe man sich nach einem Austausch auf Facebook sogar zu einer Aussprache getroffen. Anzeige erstattet habe sie nicht.
Ein 19-jähriger Auszubildender aus Freystadt bestätigte im Großen und Ganzen die Aussage seiner Bekannten. Erinnern konnte er sich an den Kumpel von Sebastian D., der den anderen jungen Burschen in die Mangel genommen hatte.
Ja, es sei hin- und hergemault worden, sagte der betroffene Schüler im Zeugenstand. Dann sei er von dem 23-Jährigen zunächst am T-Shirt und dann am Hals angegangen worden. Luft habe er aber immer bekommen. Die gegenseitigen Beleidigungen empfand er in dieser Situation als „ganz normal.“ So wurde das Verfahren gegen den Heidecker eingestellt, allerdings unter der Auflage, dass der hilfsbereite Kumpel bis 31. März 500 Euro an den Verein „Auf Draht“ bezahlt.
Bei Sebastian D. sah die Angelegenheit freilich nicht so rosig aus. Immer wieder war er wegen seiner Sauferei straffällig geworden. Die richterliche Weisung aus einem vorhergegangenen Prozess, sich nicht mit mehr als 1,1 Promille in der Öffentlichkeit erwischen zu lassen, missachtete der 20-Jährige nicht nur einmal.
Bei Kontrollen durch die Polizei legte er sich mehrmals mit den Beamten an. Da er zudem am 1. August vergangenen Jahres mit 2,11 Promille in Roth vom Fahrrad geholt werden musste, sah Staatsanwalt Harald Kunze keine andere Möglichkeit, als auf die momentane Inhaftierung noch etwas „draufzusatteln.“ Er forderte wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. „Traurig“ fand das Kunze, und er sprach von der „Verschwendung von vorhandenen Ressourcen“, denn D. werde von seinem Chef als fleißiger Arbeiter geschätzt und auch seine Fußballer-Kollegen würden große Stücke auf ihn halten.
Das Jugendschöffengericht übernahm schließlich den Antrag des Staatsanwaltes. Der Richter erinnerte an Meldungen an das Gericht, nach denen Sebastian D. mehrmals total besoffen bei der Polizeiinspektion in Hilpoltstein aufgeschlagen war, um sich zu beschweren. Einmal hatte er über drei Promille intus. Dennoch bleibt die Hoffnung, dass der 20-Jährige die Chance einer Therapie in Neuburg ergreift.

