Ein Weihnachts-Joint mit unerfreulichen Folgen

30.3.2017, 10:25 Uhr
Der Haschischkonsum brachte einen Studenten vor Gericht.

© colourbox.com Der Haschischkonsum brachte einen Studenten vor Gericht.

Es sei einfach eine Dummheit gewesen an diesem 25. Dezember letzten Jahres. Feiertag war und die Semesterferien waren angebrochen. Da habe er sich mit Freunden getroffen und gemeinsam mit ihnen einen Joint durchgezogen.

Zum heimlichen Rauchen drückten sich die jungen Leute an einer Feldscheune westlich von Neumarkt herum, ohne zu ahnen, dass sie schon von einer Polizeistreife in Zivil beobachtet wurden. Die Beamten hatten aber einen ganz anderen Verdacht. Sie glaubten zunächst, eine Diebesbande im Visier zu haben, die neue Ziele zum Beutemachen ausbaldowere.

Die Polizisten verfolgten den schweren Wagen, mit dem die jungen Leute unterwegs waren, und stoppten ihn in der Freystädter Straße. Doch statt des vermuteten Einbruchwerkzeugs fanden sie in der Jackentasche des Angeklagten 0,7 Gramm Haschisch. Eine Blutentnahme ergab einen THC-Wert, der gewaltig über dem zulässigen Grenzwert lag.

Allerdings ist im ärztlichen Gutachten von keinerlei Ausfallerscheinungen die Rede. Von einem intelligenten jungen Mann aus gutem Elternhaus, der allerdings nicht abgeneigt ist, sich gelegentlich kleine Blödsinnigkeiten zu leisten, sprach Petra Engster von der Jugendgerichtshilfe. Sie empfahl wegen möglicher Reiferückstände die Anwendung von Jugendstrafrecht.

Richter Danny Schaller, der ein recht positives Bild vom 20-Jährigen gewonnen hatte, musste Staatsanwältin Laura Heinz nicht lange dazu überreden, den Besitz der winzigen Menge Haschisch gegen eine Geldauflage von 150 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

Blieb noch die Ordnungswidrigkeit (OWI) des Führens eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss. Dafür forderte Laura Heinz eine Geldbuße von 500 Euro und drei Monate Fahrverbot. Sie zog dabei in Rechnung, dass der Student bereits 530 Euro für die medizinisch-psychologische Prüfung, die MPU, hatte hinblättern müssen. Die Staatsanwältin kreidete ihm aber an, dass er doch über einige Kilometer mit dem Auto unterwegs gewesen war. Da hätte allerlei Schlimmes passieren könne, meinte auch Richter Danny Schaller, zumal es sich bei dem Pkw um eine schwere Limousine gehandelt habe. Der Richter sprach für die OWI eine Geldbuße von 500 Euro aus, blieb aber beim Fahrverbot bei nur einem Monat.

Der Angeklagte versicherte, dass er seit dem Vorfall die Finger von Drogen gelassen habe. Das ganze Verfahren und der Ärger seien ihm eine Lehre.

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