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Bürgermeister Guido Belzl gab dies bei der Marktratsitzung bekannt. Es habe Kauf- und Mietinteressenten gegeben, wobei die möglichen Käufer Absichten geäußert hätten, das Objekt abzureißen. „Es wird auf Miete hinauslaufen“, wusste der Bürgermeister. Es gebe bereits Mietvertragsentwürfe. Details seien allerdings noch offen. „Eine endgültige Entscheidung fällt bis Anfang März“.
Welcher Marktbetreiber es ist, wollte Belzl im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen noch nicht bekannt geben.
Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „An der Waldstraße“ war ein Einwand des Forstbetriebes Allersberg zu behandeln. Belzl erklärte dazu, ein nebenliegender Waldstreifen sei zur Aufnahme in das Areal vorgesehen gewesen. Dies wolle der Forstbetrieb so nicht haben. Befürchtet werde, dass die Fläche die Funktion eines Waldes verliere und sich Einschränkungen bei der Bewirtschaftung ergäben. Vereinbart wird nun, dass der östlich an das Baugebiet angrenzende Waldbestand auf einer Breite von 25 Metern in einen gestuften Waldsaum umgewandelt wird. Die Forstbehörde wird solche Bäume entfernen, die die Bebauung gefährden und die Lücken auf Kosten der Gemeinde wieder aufforsten.
Von Bürgerseite kamen Widersprüche der Familien Werft und Fick. Sie finden die Bebauung an den Grundstücksgrenzen zu massiv, fürchten einen eingeschränkten Ausblick und bemängeln, dass wegen des Bodentyps „Feuerletten“ Wasser schlecht versickert und über ihre Grundstücke abfließt. Eine weitere Forderung: Die Ergebnisse des Projektes „Neuland“ sollten abgewartet werden.
Die Einwände wurden zurückgewiesen mit den Hinweis, gesetzliche Mindestabstände würden eingehalten. Durch eine Gliederung der Gebäude werde sichergestellt, dass sich die Gebäudekörper städtebaulich gut einfügen. Auch gebe es aus geologischer Sicht keine Hinweise auf negative Auswirkungen auf Nachbargrundstücke. Belzl fügte an, in der Märzsitzung werde das Büro mit dem Projekt „Neuland“ zu Gast sein mit Vorschlägen, damit es in Pyrbaum nicht zu Leerständen bei alten Gebäuden kommt.
Der Einwand der Anlieger Bernhard und Gisela Schuler, die auf einem angrenzenden Grundstück eine Bebauung bis 15 Meter Höhe befürchten, wurde zurückgewiesen mit der Begründung, Pultdächer seien auf den besagten Parzellen 24 und 25 nicht zugelassen.

