Ex-Frau geohrfeigt und mit dem Tod bedroht

24.3.2018, 10:45 Uhr
Ex-Frau geohrfeigt und mit dem Tod bedroht

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Am 26. November um die Mittagsstunde hatte der Angeklagte das Auto seiner Verflossenen abgepasst. Durch das geöffnete Seitenfenster warf er ihr eine üble Beleidigung an den Kopf und bekräftigte das mit einer Ohrfeige. Als die Frau empört ausstieg, schubste er sie gegen den Wagen und knallte die Fahrertür zu. Dabei wurde ein Daumen der jungen Frau schmerzhaft eingequetscht. Zum Abschied drohte der aufgebrachte Ex, sie beim nächsten Zusammentreffen umzubringen. Sie habe tatsächlich Angst um ihr Leben gehabt, sagte sie später der Polizei.

Versuch, Aussage zu ersparen

Der Neumarkter Amtsrichter Rainer Würth sprach von einer "typischen Beziehungstat". Und wenn er etwas nicht mag, dann das Waschen schmutziger Wäsche in der Öffentlichkeit vor Gericht. Deshalb bat er die Verteidigerin Arzu Cinar und den Staatsanwalt Robin Pyka zu einem Gespräch, um die jeweiligen Rechtsauffassungen auszutauschen, wie es hieß. Vor allem aber mit dem Ziel, der misshandelten Ehefrau die Aussage in Gegenwart des ungeliebten Ex-Partners zu ersparen.

Dazu war jedoch ein Geständnis des Angeklagten notwendig. Der rang sich dann auch dazu durch, einzugestehen, was ihm vorgeworfen wurde. Nur der eingequetschte Daumen sei nicht seine Absicht gewesen.

Tatsächlich hatten sowohl der Richter als auch der Staatsanwalt einige Zweifel, ob sich der Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung halten ließe, da der aufgebrachte 34-Jährige die Ohrfeige auch aus einem Impuls heraus ausgeteilt haben könnte. Man beließ es aber dann beim angenommenen Vorsatz. Staatsanwalt Robin Pyka sah eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro als angemessen an, die Verteidigerin und Richter Rainer Würth schlossen sich dem an.

Nur der bislang unbescholtene Angeklagte hatte offenbar erwartet, milder angefasst zu werden. Arzu Cinar brauchte ein Vier-Augen-Gespräch, um ihren Mandanten davon zu überzeugen, dass er für seine Entgleisungen relativ billig davongekommen war. Daraufhin nahm er das Urteil an.


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