"Falscher Fuffziger" am Flohmarkt bleibt ohne Folgen

14.7.2018, 06:00 Uhr

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„Da fällt mir nichts mehr ein“, schimpft eine 76-jährige Händlerin. Sie hatte im Frühjahr 2017 in der Jurahalle einen Mann wiedererkannt, der ihr kurz zuvor in Gunzenhausen einen „falschen Fuffziger“ untergejubelt hatte. Als der schräge Vogel an einem Stand eine silberne Uhr gekauft hatte, ging die Feuchterin zu dem Händler, bat ihn, seine Einnahmen zu prüfen.

Tatsächlich: Der soeben erhaltene 50-Euro-Schein war falsch. „Der sah ganz echt aus, aber das Wasserzeichen und Silberfaden fehlten“, erzählt die Flohmarkthändlerin. Außerdem haben alle gefälschten Scheine dieselbe Seriennummer.

Während ihr Kollege dem Mann unauffällig folgte, rief die Frau die Polizei, die den Übeltäter festnahm, einen damals 76 Jahre alten Deutschen. Er hatte noch einen gefälschten 50-Euro-Schein bei sich, außerdem die gekaufte Ware und das Wechselgeld – selbstverständlich echt. In seiner Wohnung entdeckten die Beamten später noch eine Tasche mit Blüten.

„Lügt wie gedrückt“

Eine klare Sache also, so schien es. Doch inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth das Verfahren eingestellt, „da ein Tatnachweis nicht geführt werden kann“. Der Mann behauptet nämlich, selbst ein Opfer zu sein. Das Falschgeld sei ihm untergejubelt worden.
Denn auch der Sohn des nun als unschuldig zu Geltenden hat Falschgeld in Umlauf gebracht. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Sohn das Falschgeld in der Wohnung des Vaters deponierte und dieser in Unkenntnis der Falschheit das Geld verausgabte“, so die Staatsanwaltschaft. Und so gilt der Grundsatz: Im Zweifel für den Beschuldigten.

Die Flohmarkthändlerin packt bei dem Gedanken daran die wilde Wut. „Der Mann lügt wie gedruckt und kommt damit durch“, schimpft sie. Ihr Vertrauen in die Justiz ist zumindest erschüttert. „Wenn so etwas wieder vorkommt, holen wir nicht die Polizei. Das bringt ja nichts.“ Den Mann hat sie schon mehrfach wieder auf den Flohmärkten gesehen. „Den behalten wir alle gemeinsam im Auge“, sagt sie.

Zumindest der Sohn kommt wohl nicht ungeschoren davon. Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft Kiel Anklage erhoben „wegen des Inverkehrbringens von Falschgeld in Kiel, Neumünster, Hamburg und anderenorts im Zeitraum von Oktober 2016 bis Januar 2017“. Gemeinsam mit einem Kumpan muss er sich demnächst vor dem vor dem Jugendschöffengericht in Rendsburg verantworten.

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