Feilen an Öffnungszeiten des Bads in Berg

24.2.2019, 11:47 Uhr
Feilen an Öffnungszeiten des Bads in Berg

© F: Gemeinde Berg

Fakt nämlich ist: Diese gelten vorerst nur für den kurzen öffentlichen Badebetrieb im jüngst eröffneten Hallenbad. Nämlich ab Freitag, 1. März, bis einschließlich Sonntag, 31. März. Für diesen kurzen Zeitraum sind die Öffnungszeiten eigentlich schon akzeptabel. Ab April dann bis einschließlich Oktober/November 2019 ist wegen umfangreicher Arbeiten im Außenbereich des Schul-Sportzentrums ein öffentlicher Badebetrieb tatsächlich nicht mehr möglich.

Der momentane Badebetrieb im März ist zu folgenden Zeiten möglich: Montag ab 17 Uhr bis 20 Uhr und 20 Uhr bis 21.30 Uhr für Frauen; Dienstag ab 18 Uhr bis 21.30 Uhr; Mittwoch 18 bis 21.30 Uhr; Donnerstag ist Wasserwacht-Tag, Freitag 18 Uhr bis 21.30 Uhr, Samstag 16.30 bis 18 Uhr (Senioren-Schwimmen) und Sonntag von 9 Uhr bis 12 Uhr. Für falsch befunden wird, dass an vier Werktagen die Badezeit erst ab 18 Uhr beginnt, mindestens ein- bis zweimal in der Woche – so die Meinung von Bürgern - sollte bereits ab 16 oder mindestens ab 17 Uhr ein Badebetrieb möglich sein.

Senioren ab 16 Uhr?

Als "zu spät" beurteilt wird ebenso der Zeitpunkt für das Seniorenschwimmen (Samstag, 16.30 bis 18 Uhr). Hier sollten mindestens bereits ab 16 Uhr die Hallenbadtüren geöffnet werden, noch besser wären dieZeiten vor Abbruch des Hallenbades gewesen. Gut frequentiert wird die Bademöglichkeit am Sonntag von 9 bis 12 Uhr. Im Zeitraum der vier Märzwochen gelten die bisher gültigen Eintrittspreise. Erst im Herbst 2019 werden neu gestaffelte Eintrittspreise und zugleich eine neue Badeordnung beschlossen und vorgelegt.

Die momentanen Kostensätze: Erwachsene und Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr 1,80 Euro; Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr ein Euro; Schüler, Studenten und Jugendliche in Berufsausbildung über 16 Jahre ein Euro, Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis, Angehörige der Bundeswehr (Wehrpflichtige und Zivildienstleistende) einen Euro.

Schließlich: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und in der Gemeinde Berg wohnhaft dürfen das Hallenbad unentgeltlich nutzen. Erforderlich dafür ist jedoch die Vorlage eines Schülerausweises.

Noch nicht geklärt ist, ob in Zukunft sogenannte "Zehner-" oder "Dauerkarten" erworben werden können. Bis zur Wiedereröffnung im Herbst wird sicher wohl diese Frage beantwortet sein.

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