"Feuerteufel von Regensburg" wurde verurteilt

14.10.2014, 18:25 Uhr

© Wolfgang Brun

Nach 18 Verhandlungstagen verurteilte die 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richterin Bettina Mielke einen 47-jährigen, ehemaligen Postboten aus dem westlichen Landkreis Regensburg wegen achtfacher vorsätzlicher Brandstiftung – davon drei Fälle mit Sachbeschädigung und vier Fälle der schweren Brandstiftung.

Sie verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, außerdem ordneten die Richter seine Unterbringung in der Psychiatrie auf unbestimmte Zeit an. In einem Fall wurde der Angeklagte freigesprochen. Damit blieben die Richter ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sein Verteidiger, der auf Freispruch plädiert hatte, kündigte Revision gegen das Urteil an. Der Angeklagte hatte bei der Polizei und auch während des gesamten Prozesses zu den Vorwürfen geschwiegen. So wurden vor Gericht eine Vielzahl von Zeugen, Sachverständigen und vier Experten für Personensuchhunde gehört.

Am Ende zeigte sich die Strafkammer davon überzeugt, dass der Angeklagte in der Zeit vom Januar bis April 2013 in Regensburg, Pentling und Bad Abbach mindestens in acht Fällen hochpreisige Autos in Brand gesteckt hat. In drei Fällen wurden auch die Carports in Mitleidenschaft gezogen.

In vier Fällen bestand zudem die Gefahr, dass das Feuer auch auf Wohngebäude übergreift. Der Gesamtschaden belief sich auf weit über 300.000 Euro. Sachverständige konnten in diesen Fällen technische Defekte ausschließen, einmal reisten sogar Experten der Herstellerfirma aus Japan an. Nur in einem Fall zeigte sich der Gutachter unsicher.

In Verdacht geraten war der Angeklagte, als er unmittelbar nach einem Brand nachts bei strömendem Regen von der Polizei angehalten wurde. Diese hatte zuvor einen Tipp von einer Augenzeugin erhalten. Den Beamten erzählte er, dass er in Donaustauf Pfandflaschen gesammelt haben will. Er war einverstanden, dass die Beamten sich in seiner Wohnung umsahen; sie fanden dort nur Feuerzeuge, aber nichts, was als Brandbeschleuniger dienen könnte.

„Ich bin der Gute“

In stundenlangen Vernehmungen äußerte der Angeklagte den Ermittlern gegenüber: „Ich stehe nicht auf derselben Seite, ich bin der Gute – ich stehe im Krieg mit der Gesellschaft“. Mitgeschnittene Telefongespräche mit der Schwester ließen bei der Strafkammer den Schluss zu, dass er dieser gegenüber indirekt ein Geständnis abgelegt hat. So äußerte er einmal, als es um ein Familientreffen ging: „Ich kann’s nicht allen vier gegenüber sagen, sonst gibt es drei Zeugen. Aber jedem einzelnen. Es ist nun mal so.“

Die Kammer zeigte sich auch davon überzeugt, dass es sich um Serientaten handelte. Dafür würden die Örtlichkeiten, Strukturen, Intervalle und die Vorgehensweise ebenso sprechen wie die auffällige Häufung von Bränden innerhalb kurzer Zeit. Nachdem der Angeklagte in das Visier der Ermittler gekommen war, hörten die Anschläge auf.

Breiten Raum bei der Beweisaufnahme nahm der Einsatz von Personensuchhunden ein. Auf einer Strecke zwischen zwei Brandherden, die in der gleichen Nacht gelegt worden waren, konnten vier Hunde die Spur des Angeklagten aufnehmen. Der Arbeitsweise ließen sich die Richter von vier unabhängigen Experten erklären.