Flitz-Stadträte gegen Gestaltungssatzung für Neumarkt

19.1.2019, 10:20 Uhr

Statt ein bestehendes Stadtbild festzuschreiben, sollte auch im Bau- und Sanierungsbereich in der Altstadt dem Wandel der Zeit Rechnung getragen werden, heißt es in einer Flitz-Pressemitteilung. So werde der Antrag der Bauverwaltung damit begründet, dass im wesentlichen bauhistorische Werte gesichert werden sollten. Nachdem aber ganz Neumarkt im Zweiten Weltkrieg in Schutt und Asche gelegen sei, gebe es tatsächlich keinen historischen Altbestand in Neumarkt.

Die gesamte Altstadt sei nach dem Krieg ohne überbordende Gängelung durch ein sich selbst verwaltendes Bauamt aufgebaut worden. Vorgaben in der Gestaltungssatzung schreiben eine "harmonische Einfügung" vor, was dem Bauamt wieder jeglichen willkürlichen Rahmen überlasse, argumentiert Flitz.

Ist das nachhaltig?

Genauso vorgeschrieben werden sollen "Lochfassaden oder zwingend eine naturrote Dacheindeckung"; Gauben dürften danach eine Breite von 1,50 Meter nicht mehr überschreiten, Dachflächenfenster seien zu minimieren. Mit solchen Vorschriften werde die notwendige Belichtung und Belüftung nahezu unmöglich gemacht, so Stadtrat Dieter Ries.

Auch Sonnenkollektoren sollen minimiert und Photovoltaik auf den Dächern grundsätzlich verboten werden. Und dies in einer Stadt, welche immer wieder öffentlich betone, eine Stadt der Nachhaltigkeit zu sein. Mit solchen zwingenden Vorgaben werde die Nachhaltigkeit jedoch ad absurdum geführt, so Stadtrat Johann Gloßner.

Soweit schwere Baufehler begangen worden seien, so hätten diese regelmäßig in der fehlenden Verantwortung der Bauamtsführung gelegen. Aktuelle gravierende Bausünde sei der im Bau befindliche Kinderhort an der Bräu-/Grünbaumwirtsgasse. Statt, wie in der Satzung vorgesehen, Fenster als Lochfassade vorzusehen, werde hier ein bandartiges Reihenfenster, sogar übers Eck, gebaut. Solche und ähnliche Baufehler an städtischen Gebäuden lassen sich zuhauf finden, so Ries und Gloßner.

Die beiden Stadträte von Flitz waren sich einig, dass eine Gestaltungssatzung in historischen Städten mit historischen Stadtbildern Sinn macht, nicht aber in einer Nachkriegsstadt wie Neumarkt. Gerade aufgrund der zahlreichen, in der Verantwortung der Stadt liegenden Baufehler sei das Stadtbild zwar ansehnlich, aber nicht über eine bindende Altstadtsatzung zu erzwingen.

Fibel mit Förderanreizen

Die beiden Stadträte sprechen sich deshalb dafür aus, lediglich eine Altstadtfibel mit Gestaltungsrichtlinien herauszugeben. Damit verbunden könnte auch eine Förderung sein. Jeder Bauherr, welcher sich an die Gestaltungsfibel in Absprache mit der Stadt hält, bekommt eine finanzielle Förderung. Statt sich weiter Gedanken darüber zu machen, wie man die Eigentümer gängeln kann, sollte sich die Bauverwaltung mehr Gedanken über die Altstadtsanierung machen.

Im Rahmen der angedachten Pflasterung vom Unteren bis zum Oberen Markt sollte auch daran gedacht werden, wie die Marktstraße attraktiv gemacht werden kann, so Flitz. Hierzu würden sich neben einem neuen begehbaren Brunnen beim Rathaus auch weitere "bespielbare" Brunnen am Oberen und Unteren Markt anbieten. Im Rahmen des Klimawandels sollte auch besonderer Wert auf eine weitergehende Begrünung gelegt werden.

1 Kommentar