Freystadt: LBV bringt Störche gegen Hubschrauber in Stellung

9.2.2015, 15:42 Uhr
Der Weisßstorch ist sehr sensibel, meint der LBV. "Im Grunde reicht ein einziger Überflug in der Nähe des Horstes während der sensiblen Brutphase aus, dass die Störche die Brut aufgeben", so die Vogelschützer.

© oH Der Weisßstorch ist sehr sensibel, meint der LBV. "Im Grunde reicht ein einziger Überflug in der Nähe des Horstes während der sensiblen Brutphase aus, dass die Störche die Brut aufgeben", so die Vogelschützer.

Gerade auf Bedrohungen aus der Luft reagieren Störche empfindlich und das sowohl im Bereich der Nahrungsflächen als auch am Nest, heißt es in einer Mitteilung des LBV. „Solche Beobachtungen werden uns im Rahmen des bayernweiten Weißstorch-Schutzprogrammes, das der LBV seit 1984 im Auftrag des bayerischen Umweltministeriums durchführt, immer wieder von anderen Standorten gemeldet“, sagt Oda Wieding, die Koordinatorin des LBV-Weißstorchschutzprogramms.

 

 Freystadt habe durch den Bau der Umgehungsstraße bereits viele Nahrungsflächen verloren, das Weißstorchnest war deshalb lange Jahre nicht besetzt, heißt es vom LBV. Die noch geeigneten Nahrungsgebiete schwinden weiterhin, etwa durch das von der Stadt geplante Neubaugebiet am östlichen Stadtrand sowie allgemein durch Nutzungsintensivierung in der Landwirtschaft. In den letzten Jahren habe das Brutergebnis entsprechend deutlich unter dem bayerischen Durchschnitt gelegen, da unabhängig von Witterungseinflüssen auch die herbeigeschafften Nahrungsmengen nicht optimal für Ausgleich sorgen konnten.

Eine weitere Bedrohung mit großflächiger Scheuchwirkung bei jedem einzelnen Hubschrauber-Flug führt mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer massiven Beeinträchtigung des Brutgeschäfts. Im Grunde reiche ein einziger Überflug in der Nähe des Horstes während der sensiblen Brutphase aus, dass die Störche die Brut aufgeben, so der LBV.

Der LBV fordert das Luftamt Nordbayern auf, vom Antragsteller eine artenschutzrechtliche Prüfung zu verlangen. Der Weißstorch ist eine europarechtlich geschützte Vogelart, die nach wie vor auf der Roten Liste der bedrohten Vogelarten steht. Ohne eine artenschutzrechtliche Prüfung wäre die Erteilung einer luftrechtlichen Genehmigung nach Ansicht des Verbands rechtswidrig. Der LBV ist überzeugt, dass eine artenschutzrechtliche Prüfung die Unzulässigkeit des Vorhabens an diesem Standort ergeben wird.

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