Gefälschtes Kokain kostet 220 Euro

30.4.2015, 12:21 Uhr
Statt Kokain verkaufte ein Neumarkter Dealer ein harmloses Gemisch:  „Zubereitung“ heißt so ein wirkungsloses Gemisch auf Juristisch.

© colourbox.com Statt Kokain verkaufte ein Neumarkter Dealer ein harmloses Gemisch: „Zubereitung“ heißt so ein wirkungsloses Gemisch auf Juristisch.

Für die zwei Gramm verlangte und bekam er 220 Euro. Wie dieser eigenartige Deal aufgeflogen ist, erfuhren die Zuhörer im Saal 100 nicht. Weil der 22-Jährige in vollem Umfang geständig war, konnte auf die Vernehmung der Zeugen verzichtet werden.

Bei der Durchsuchung des Elternhauses des Placebo-Dealers wurden 0,4 Gramm Marihuana gefunden. Deshalb der Vorwurf von Besitz und Handel mit Rauschmitteln. Letzteres blieb, auch wenn dem Partner bei dem heimlichen Geschäft auf einem Sportplatz im südlichen Landkreis von der Ware keine Gefahr drohte.

Staatsanwältin Laura Heinz rechnete dem Schlawiner das offene Geständnis an, hielt ihm aber seine einschlägigen und zeitnahen Vorstrafen vor. Sie fand eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro sei angesichts der beengten finanziellen Verhältnisse des Angeklagten angemessen.

Rechtsanwältin Mayumi Weinmann hatte einen Paragrafen ausgegraben, der sich speziell mit angeblichen Drogen befasst. „Zubereitung“ heißt so ein wirkungsloses Gemisch auf Juristisch. Sie folgte in ihrer Argumentation im Wesentlichen der Staatsanwältin, hätte es aber gern, gesehen, wenn der Tagessatz auf zehn Euro gesenkt worden wäre.

Den Gefallen tat ihr Richter Rainer Würth nicht, obwohl er dankbar war für die neue Vokabel in seinem Wortschatz. Zwar sei die Menge an Marihuana sehr gering gewesen und das angebliche Kokain nicht gefährlicher als Backpulver, aber er sah bei dem Angeklagten eine hohe Rückfallgeschindigkeit bei, wenn auch kleinen, Drogendelikten. Diese Geldstrafe solle er als letzte Chance verstehen: „Wenn Sie nicht die Griffel von den Drogen lassen, fliegen Sie aus der Kurve“.

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