Geldwäsche brachte 28-Jährigem Bewährungsstrafe ein

18.1.2017, 09:45 Uhr
Geldwäsche brachte 28-Jährigem Bewährungsstrafe ein

© Rurik Schnackig

Der 28-Jährige hatte sich auf eine Annonce hin beworben, in der ihm eine satte Kommission versprochen wurde, wenn er sein Konto bei der Bank quasi als Zwischenlager zur Verfügung stelle. Das Geschäftsmodell sieht vor, das Geld, das mit betrügerischen Mitteln, die das Internet zur Verfügung stellt, von Konten ahnungsloser Bürger „abgefischt“ wird, zunächst auf dem Konto des 28-Jährigen zu parken, um dann weitergeleitet zu werden. Dann würden die noch unbekannten Hintermänner, nach Abzug des Honorars für ihren Helfer, die Beute einstreichen können.

So gingen bei ihm in drei Chargen 3680, 4685 und 2570 Euro ein, die er aber entgegen der Absprache nicht weiter leitete. Zum Teil pfändete die Krankenkasse das Geld ihres klammen Mitglieds, zum Teil verwendete er den für seine Verhältnisse reichlichen Segen, um für die Kinder, die Frau und für sich einzukaufen. „Nichts Großartiges, Dinge des täglichen Bedarfs“, erläuterte sein Betreuer, der ihn unterstützt, seit er wegen psychischer Probleme im Bezirksklinikum untergebracht ist. Das Verhalten firmierte dann sozusagen als besagte leichtfertige Geldwäscherei für den Eigenkonsum.

Bevor noch die Hintermänner, die vermutlich in mafiösen Strukturen organisiert sind, mitbekamen, dass da einer ihrer Mitarbeiter aus der Reihe tanzte, klopfte aber schon die Kriminalpolizei an. Bei der räumte der gelernte Kaufmann freimütig ein, dass ihm schon klar gewesen sei, dass an diesem Geschäftsmodell etwas oberfaul sein müsse. Allerdings, die abgezockten Kontoinhaber bleiben vorerst auf ihren Verlusten sitzen. Das muss der Angeklagte moralisch auf seine Kappe nehmen.

Beträchtlicher Schaden

Zwar spräche das ehrliche Geständnis für ihn, fand Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam, aber die Schadenssumme mit weit über 10 000 Euro sei schon beträchtlich. Gegen den Angeklagten sprächen auch drei Vorstrafen, eine davon einschlägig. Er forderte acht Monate Haft, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden können. Denn die Sozialprognose sei nicht schlecht. Der 28-Jährige habe eine Familie und er versuche mit einer Therapie seine psychischen Probleme in den Griff zu bekommen.

Den Betreuer erschreckte die Aussicht, sein Schützling könnte eventuell doch hinter Gitter kommen, und er bat um eine Geldstrafe.

Davon hielt nun Richter Rainer Würth gar nichts. Denn die Familie sei auf das angewiesen, was ihr nach dem Gesetz an Arbeitslosengeld II zustünde. Damit könne man keine großen Sprünge machen. Und wenn der 28-Jährige die Geldstrafe dann nicht zahlen könne oder wolle, drohe ihm auch Haft.

Deshalb folgte der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, blieb aber bei sechs Monaten Haft auf drei Jahre Bewährung ohne weitere Auflagen.