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Gemeinde Seubersdorf liegt besonders gut im Wind

Auch Flächen in Breitenbrunn und Parsberg untersucht — Bürgermeister Meier nicht glücklich - 16.09.2011

PARSBERG/SEUBERSDORF  - Die Gemeinden Breitenbrunn, Parsberg und Seubersdorf umfassen zusammen ein Gebiet von rund 20000 Hektar. Nach dem Ergebnis eines gemeindeübergreifenden Fachgutachtens (Windpotenzialstudie) ist auf etwa 450 Hektar davon die Nutzung der Windkraft möglich.

Die Studie ergab, dass 450 Hektar auf dem Gebiet der drei Gemeinden besonders geeignet wären für Windkraftanlagen wie hier im Zieger.
Die Studie ergab, dass 450 Hektar auf dem Gebiet der drei Gemeinden besonders geeignet wären für Windkraftanlagen wie hier im Zieger.
Foto: Etzold
Die Studie ergab, dass 450 Hektar auf dem Gebiet der drei Gemeinden besonders geeignet wären für Windkraftanlagen wie hier im Zieger.
Die Studie ergab, dass 450 Hektar auf dem Gebiet der drei Gemeinden besonders geeignet wären für Windkraftanlagen wie hier im Zieger.
Foto: Etzold

In der Gemeinde Seubersdorf liegen nach der vorgestellten Windpotenzialstudie die meisten Eignungsflächen für Windkraft im Untersuchungsgebiet. Die Vertreter des betroffenen Gemeinderates waren darüber nicht glücklich.

„Nur gemeinsam“


Bürgermeister Meier konnte sich nicht so recht damit anfreunden, dass der Göschberg bei Batzhausen als besonders geeignetes Gebiet für die Windkraftnutzung genannt ist und hätte den gerne aus der Planung. Meier wollte sogar wissen, was passiert, wenn Seubersdorf aus der Planung aussteigt. Klare Antwort von Bernhard Bartsch: „Der Weg geht nur zusammen oder gar nicht.“

Die Stadt Parsberg, der Markt Breitenbrunn und die Gemeinde Seubersdorf haben die Ausweisung von Konzentrationszonen auf Grundlage eines gemeindeübergreifenden Fachkonzeptes beschlossen.

Bei einer gemeinsamen Ratssitzung der drei Kommunen in Hamberg stellten Landschaftarchitekt Bernhard Bartsch aus Neutraubling und dessen Mitarbeiter Robert Kellner zusammen mit Rechtsanwalt Armin Brauns das Ergebnis einer Windpotenzialstudie vor und zeigten die sich daraus ableitenden Eignungsflächen für die Ausweisung von Konzentrationszonen auf.

Zur Festlegung der städtebaulichen Abstandskriterien zur Konfliktbewältigung zwischen Windkraft-Konzentrationsflächen und Wohnnutzungen schlug das Büro Bartsch den drei Kommunen zunächst vor, dass in dem Planungsgebiet generell ein Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1000 Meter eingehalten werden sollte. „Wir wollen hier nicht zwischen Dorfgebiet, allgemeinen Wohngebiet oder Außenbereich unterscheiden“, so Bartsch. Dieser Abstand schütze die Belange der Bürger und Investoren bräuchten keine Lärmschutzgutachten erstellen lassen.

Bei 1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung errechnen sich die eingangs genannten 450 Hektar an Eignungsflächen. Rund 230 Hektar davon umfasst allein das Waldgebiet „Laubholz“ zwischen Daßwang, Schnufenhofen und Wissing, dass sich zum Großteil auf Seubersdorfer Gemeindegebiet, aber auch teilweise auf Breitenbrunner Gemeindegebiet befindet.

Noch besser wäre nach Auffassung der Experten der Göschberg bei Batzhausen geeignet, auf dem sich der weithin sichtbare Fernmeldeturm befindet. Sehr geeignet wäre auch ein Areal an der Gemeindegrenze zu Deining, etwa in Anbindung an den neuen Windpark im Staatswald „Zieger“. Für Windräder geeignet wären auch drei Flächen südlich von Parsberg, am Kreisverkehr an der Bundesstraße 8, wo die Grenzen der drei Gemeinden in etwa zusammentreffen.

Im Bereich der Gemeinde Seubersdorf kommen auch Flächen südlich des Ortsteiles Winn in Betracht. Im Bereich der Marktgemeinde Breitenbrunn eignet sich vor allem die Hochfläche bei Gimpertshausen. Als eventuelles Sondergebiet für Windkraftanlagen sieht das Büro Bartsch auch den Buchberg zwischen Langenthonhausen und dem Eichlberg. Das Waldgebiet „Langenhardt bei Gimpertshausen wäre ebenfalls sehr gut geeignet, liegt aber in einem Landschaftsschutzgebiet.

Laut Bartsch sind aber politische Diskussionen im Gange, wonach man in Zukunft auch Landschaftsschutzgebiete der Windkraft zugänglich machen könnte, wenn deren Schutzzweck unangetastet bleibt.

Jetzt liegt es bei den Ratsgremien der jeweiligen Kommunen zu entscheiden, welche der genannten Eignungsflächen für Konzentrationszonen in einzelne, sachliche Teilflächennutzungspläne als Sondergebiete für die Windkraftnutzung aufgenommen werden.

„Bei einem Abstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung erreichen die aufgezeigten Eignungsflächen mehr als zwei Prozent des Untersuchungsgebietes und auch die notwendige räumliche Konzentration wird erreicht“, so Bernhard Bartsch abschließend. 

nas


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