Auf Freizeitfahrt Schüler missbraucht: Bewährung für 42-Jährigen

28.1.2015, 13:50 Uhr

Es geschah anfangs der 2000er Jahre: Der heute 42-Jährige begleitete als Koch eine Schüler-Freizeitfahrt in ein Jugendhaus. In der Nacht kam es zu Übergriffen: Der Mann schlich sich in das Schlafzimmer eines damals zehnjährigen Jungen, zog ihn an die Bettkante, streichelte dessen Glied und nahm es auch in den Mund. Bei einer weiteren Fahrt im Jahr darauf kam es zu einem ähnlichen Vorfall mit dem selben Knaben.

Das Opfer ist noch heute, gut zwölf Jahre später, auf ambulante psychotherapeutische Behandlung angewiesen; der junge Mann leidet unter anderem unter schweren Alpträumen und sporadisch wiederkehrenden Angstzuständen.

Opfer zögerte - jahrelang

Die Rechtslage ist in solchen Fällen eindeutig: Vollzogener Geschlechtsverkehr und diesem gleichkommende Handlungen von Erwachsenen an Kindern unter 14 Jahren werden als schwerer sexueller Missbrauch gewertet, eine Freiheitsstrafe ist bei dieser Sachlage unumgänglich.

Erst im letzten Jahr gelang es dem Missbrauchsopfer, nach langem Zögern endlich Anzeige zu erstatten. Im Gerichtssaal vermieden es Angeklagter und Nebenkläger sichtlich, sich direkt anzusehen — das Trauma beziehungsweise die Scham sitzen auch nach über einem Jahrzehnt ganz offensichtlich immer noch sehr tief.

42-Jähriger war nicht vorbestraft

In einem ähnlich gearteten, allerdings weniger gravierenden Fall kam der Angeklagte 2003 mit der Justiz in Konflikt. Aktuell (mit Stand Ende 2014) wies beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführte Bundeszentralregister (BZR), in dem die Straftaten eines Bürgers verzeichnet sind, allerdings keine Eintragungen auf. Der 42-Jährige war also mithin bis zur Gerichtsverhandlung am Dienstag nicht vorbestraft, was ansonsten straferschwerend hinzu gekommen wäre.

Mit seinem Opfer einigte sich der Mann außergerichtlich in einem Vergleich: Insgesamt 5000 Euro zahlt er ihm für die durch seine sexuellen Übergriffe verursachten „immateriellen Schäden“.

Bei seinem Urteil blieb Amtsrichter Rainer Würth klar unter dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft, um den Angeklagten angesichts dessen günstiger Sozialprognose — seit damals ist nichts Einschlägiges mehr vorgefallen — wirtschaftlich nicht zu vernichten. So kommt er mit anderthalb Jahren Haft auf Bewährung und 1500 Euro Geldbuße plus Verfahrenskosten relativ glimpflich davon.