Grunderwerbsteuer rückläufig

10.9.2014, 19:04 Uhr
Grunderwerbsteuer rückläufig

© Foto: Hans-Joachim Winckler

2013 waren das im Kreis Neumarkt insgesamt 2,1 Millionen Euro an Einnahmen, die durch Grundstücksgeschäfte an Steuern angefallen sind. Davon bleiben 787 869 Euro bei der Stadt. Aus dieser Zahl lässt sich auch das Volumen der Grundstücksgeschäfte errechnen: Es wechseln Grundstücke und Immobilien im Wert von 59,1 Millionen Euro Besitzer oder Besitzerin. Für den Kreis Neumarkt heißt das, verglichen mit 2013 laufen die Grundstücksgeschäfte nicht so gut, denn das macht bei ihrem Anteil für Kreis und Kommunen ein Minus von 40 652 Euro.

Landesweit geht es mit dem Grunderwerbsteueraufkommen aufwärts: Nach den Daten des Landesamtes für Statistik liegen die zu verteilenden Einnahmen 2014 bei über einer Milliarde Euro, gut 25 Millionen Euro mehr als im Jahr davor. Für den Kreis Neumarkt heißt das: Verglichen mit 2012 sanken die Einnahmen des Kämmerers um 4,9 Prozent. Statt mit 0,83 Millionen Euro speisten Bauherren und Wohnungskäufer die kommunale Kasse mit 0,79 Millionen Euro. Einziger Nachteil dieser Geldquelle: Sie ist stark konjunkturabhängig, wie der Vergleich über mehrere Jahre hinweg zeigt. 2009 hatte diese Einnahme beispielsweise bei 0,60 Millionen Euro gelegen.

Moderater Satz in Bayern

Juristisch gesehen handelt es sich bei der Grunderwerbsteuer „um eine Verkehrssteuer, die fällig wird, wenn die rechtliche (Kauf) oder wirtschaftliche (Verwertungsmöglichkeit) Verfügungsmacht an einem Grundstück erworben wird. Die Steuer beträgt 3,5 Prozent des Grundstückwerts (Kaufpreis)“. Den Steuersatz bestimmt das Land. Die 3,5 Prozent sind also nicht in Stein gemeißelt. Im Gegenteil: Nur Bayern und Sachsen haben noch nicht an der Steuerschraube gedreht. Das rot-grüne Schleswig-Holstein ist schon bei 6,5 Prozent.

Die Steuereinnahmen teilen sich Land, Landkreise, Städte und Gemeinden. Das ist nicht ganz unkompliziert: „Die Gemeinden und Landkreise sind in Bayern derzeit mit 8/21 am Aufkommen der Grunderwerbsteuer beteiligt“, sagt das Landesamt für Statistik. Aber: „Die Verbundmittel fließen nach Maßgabe des örtlichen Aufkommens den kreisfreien Städten und den Großen Kreisstädten in voller Höhe zu. Die übrigen kreisangehörigen Gemeinden erhalten 3/7 und die Landkreise 4/7 des Kommunalanteils.“

Dass immer einer mitkassiert, wenn im Kreis Neumarkt Grundstücke den Besitzer wechseln, hat Tradition. Das Bundesfinanzministerium verweist aufs mittelalterliche „Laudemium“ (Abzugsgeld, Aufzugsgeld), das der Grundherr als einmalige Besitzwechselabgabe — unbeschadet des laufenden Grundzinses — vom alten und/ oder vom neuen Grundbesitzer forderte, als erste Steuer dieser Art. Die heutige Besteuerung stammt aus dem Dritten Reich: 1940 wurde der Kaufvertrag zur Grundlage der Besteuerung. Die optimale Lösung für den Staat: Denn erst nach erfolgter Zahlung und einer durch das Finanzamt ausgestellten Unbedenklichkeits-Bescheinigung kann die Eigentumsübertragung ins Grundbuch eingetragen werden.

Der stetige Geldfluss auf Kosten von Investoren und Familien weckt natürlich Begehrlichkeiten. 1997 hatten sich die Kommunen breitschlagen lassen, zugunsten des Landes von einem Zwei-Drittel-Anteil auf rund 38 Prozent zu wechseln. Jetzt wollen die kommunalen Spitzenverbände gerne zu einer Fifty-Fifty-Regelung kommen. Das wäre ein kräftiger Schluck aus der Pulle, denn auf der Basis 2013 wäre der Anteil für den Kreis Neumarkt und die Kommunen 1,0 Millionen statt 0,8 Millionen Euro. Dem Steuerzahler kann's egal sein, wer das Geld bekommt, zahlen muss er so oder so. Es sei denn die Finanzpolitiker erhöhen die Steuern, bevor sie die Einnahmen neu verteilen.

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