Haft wegen Alkoholfahrt mit dem Rad

26.4.2018, 10:11 Uhr
Haft wegen Alkoholfahrt mit dem Rad

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13 Einträge fand Amtsrichter Rainer Würth im Bundeszentralregister des Angeklagten, acht davon sind einschlägiger Natur, haben also mit Verkehrsdelikten zu tun, die er zum Teil betrunken begangen hat. Keine guten Voraussetzungen für Nachsicht seitens des Gerichts.

Verteidiger Markus Meier schilderte den Vortag, an dem der Grundstein für die Alkoholfahrt gelegt wurde. Da habe sein Mandant sich mit seiner Schwester gestritten, und die habe ihm beiläufig erzählt, dass der Onkel gestorben sei, mit dem ihn ein besonders inniges Verhältnis verband. Seine Trauer habe er in einer Wirtschaft ertränkt. Als er die Kneipe am frühen Morgen verließ, habe er jedoch das Fahrrad stehen lassen.

Am Nachmittag des nächsten Tages, als er ausgeschlafen und gefrühstückt hatte, fiel ihm ein, dass sein Rad noch in der Stadt stand. Also ging er zu Fuß zur Wirtschaft, schob zunächst das Fahrrad und radelte dann Richtung Heimat. Weil er das aber auf dem falschen Radweg tat, hielt ihn eine Polizeistreife auf.

Er habe sich fit gefühlt, ließ er seinen Anwalt beteuern, was allerdings Richter Rainer Würth sehr wunderte, der nicht nur das Ergebnis der Blutprobe, sondern auch die Beurteilung des Arztes vorliegen hatte. Da war von deutlichen Anzeichen schwerster Trunkenheit die Rede.

Für Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam kam nur eine zehnmonatige Haftstrafe ohne Bewährung in Frage. Markus Meier bat um eine Bewährungschance. Denn sein Mandant sei alkoholkrank und brauche eher eine Therapie als Gefängnis.

Es sei nichts passiert und das Fahrzeug nur ein Rad, sagte Richter Würth, doch der Angeklagte habe jede Bewährungschance vertan und stehe unter laufender Bewährung in einer anderen Sache. Aber er blieb mit drei Monaten Haft deutlich unter der Forderung von Thomas Leykam.

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