Herrchen und Hunde gingen aufeinander los

16.8.2018, 10:04 Uhr
Herrchen und Hunde gingen aufeinander los

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Beim letzten Fall fing der Empfänger einer Erwerbsminderungsrente sich einen Strafbefehl über 70 Tagessätze zu je 50 Euro ein. Dagegen legte sein Anwalt Bernd Lippmann Einspruch ein. Mit einem Teilerfolg, als er sich auf die Höhe des Tagessatzes beschränkte.

Zunächst aber schilderte Staatsanwältin Lisa Rackl den Zusammenstoß des Angeklagten mit einem Schmied, dessen Frau und dessen Hunden. Er sei, als er auf die Gruppe zufuhr, aufgefordert worden, langsamer zu machen. Das hab er sich nicht bieten lassen, sei ausgestiegen und habe das Paar beschimpft. Dabei sollen Worte wie Depp und Idiot gefallen sein und die Vermutung: "Du bist doch nicht ganz dicht."

Dann habe sich das "Zornpickerl" wieder in seinen Wagen gesetzt, sei ein Stück weiter gefahren und habe dann die Fußgänger erneut abgepasst. Auch hier seien Schimpfworte gefallen, und der nun Angeklagte habe den Schmied unvermittelt an der Gurgel gepackt und leicht am Kehlkopf verletzt. Der Vorwurf lautete auf Beleidigung und Körperverletzung.

Der Rentner hatte den Zusammenstoß ganz anders in Erinnerung. Er sei im Schritttempo gefahren und habe hinter den Fußgängern mit vier Hunden, die angeblich die ganze Fahrbahnbreite brauchten, herzockeln müssen. "Kannst du Depp nicht aufpassen?", habe ihn der Schmied provoziert. Dass er seinerseits bei diesem ersten Treffen schlimme Worte habe fallen lassen, daran könne er sich nicht erinnern. Aber daran, dass die großen Hunde des Kontrahenten beim zweiten Zusammentreffen sein Zamperl gejagt hätten. Das "Zamperl" habe sich mit gefletschten Zähnen aggressiv aufgebaut, sagte der Zeuge. Da habe er seine Hunde losgelassen. Richtig, die hätten die Jagd eröffnet, sich aber bald wieder beruhigt.

Ärger mit Choleriker

Seine Frau berichtete, dass der Ärger mit diesem cholerischen Mitbürger schon eine Zeit andaure. Sie leide unter massivem Angstgefühl, wenn sie ihm begegne.

Richter Rainer Würth regte an, die Verhandlung zu unterbrechen, und bat Verteidiger und Staatsanwalt zum Gespräch. Dessen Ergebnis war der Vorschlag, bei Beschränkung auf die Rechtsfolgen den Tagessatz von 50 auf 15 Euro zu senken. Das entspreche auch den Einkommensverhältnissen des Angeklagten, die zuvor positiver eingeschätzt worden waren.

So lautete denn dann auch die Forderung von Lisa Rackl, Bernd Lippmann schloss sich an und Richter Rainer Würth verkündete das entsprechende Urteil. Dem Angeklagten wurde Ratenzahlung von 150 Euro monatlich eingeräumt, die Verhandlungskosten muss er aber übernehmen.

"Das war ein Gnadenakt", wandte sich Würth an den 55-Jährigen, als der zögerte, das Urteil anzunehmen. Der Sachverhalt stehe für ihn fest, sagte der Richter, und das decke sich auch mit den Vorkommnissen, die sich der Rentner in der Vergangenheit geleistet habe. "Es wird Zeit, dass Sie sich unter Kontrolle bekommen. Ich war nämlich drauf und dran, Ihnen den Führerschein wegzunehmen."

Das wäre möglich gewesen, weil die Konfrontation von dem aggressiven Fahrstil des Angeklagten ausgegangen war.

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