Hosenschlitz vor Polizei geöffnet

29.8.2014, 13:09 Uhr

Es war morgens halb sechs als der gelernte Bäcker die Diskothek verließ. Vollgetankt mit Alkohol musste er austreten. Dafür suchte er sich ein ruhiges Plätzchen am Straßenrand. Zwei Polizisten ertappten ihn jedoch dabei und nahmen seine Personalien wegen öffentlichen Urinierens auf. „Erst dachte ich, sie machen Witze“, erklärt der Angeklagte vor Gericht. Doch dann rückte er brav seine Personalien aus. „Als ich erkannte, dass die zwei Polizisten nur einen Stern auf der Schulter haben, sagte ich: Mit euch diskutiere ich gar nicht, ihr seid doch nur zwei Praktikanten“. Es folgten Beschimpfungen wie: „Ihr seid nur kleine Fische“ und „Bullenschweine“.

Die Staatsanwaltschaft stellte den Vorwurf mit dem herausgeholten Glied ein und forderte für die Beleidigung zwei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Angeklagte schluckte. Grund war sein prall gefülltes Vorstrafenregister.

Richter Rainer Würth beließ es bei einer Geldstrafe von 2400 Euro und schloss die Verhandlung mit den Worten: „Es ist zwar nur ein Bagatelldelikt, aber lernen Sie, sich endlich in den Griff zu bekommen.“

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