Im tiefen Sumpf der Online-Spielsucht versunken

24.10.2014, 10:42 Uhr
Im tiefen Sumpf der Online-Spielsucht versunken

© Symbolfoto: Oliver Berg/dpa

"Sie können froh sein, dass Sie so eine Schwester haben“, machte Jugendrichter Danny Schaller dem Angeklagten deutlich und fügte hinzu: „Ohne diese Anzeige hätten sie nie erkannt, wie ernst ihre Spielsucht ist.“ Außerdem habe die 21-Jährige ihrem Bruder längst verziehen und ihn sogar bei sich aufgenommen, nachdem die Mutter ihn aus der elterlichen Wohnung geworfen hatte. Der Rauswurf hatte allerdings andere familiäre Hintergründe. Dass er mit der Scheckkarte seiner Schwester und der Kreditkarte der Mutter Onlinespiele für seine Spielkonsole gekauft hat, bestritt der 19-Jährige vor Gericht nicht. „Ich war damals spielsüchtig und habe neun bis zehn Stunden täglich gespielt“, sagte er zu Jugendrichter Schaller.

Weil er irgendwann kein Geld mehr hatte und genau wusste, dass er von seiner Mutter und seiner Schwester auch keines für Computerspiele bekommen würde, fotografierte er die Karten einfach ab und benutzte die Daten für seine Onlinekäufe.

Schon mit 14 süchtig

Mindestens zehn Mal hat er mit der Karte seiner Mutter für mehr als 120 Euro Spiele gekauft. Und das war nicht das erste Mal: Bereits als 14-Jähriger war er spielsüchtig und kaufte vom Geld seines Vaters für rund 400 Euro Computerspiele. Die Anzeige seiner Schwester scheint jetzt gewirkt zu haben, denn laut eigenen Angaben habe er sich jetzt besser im Griff und spiele nur noch zwei bis drei Stunden täglich. Um seine Spielsucht komplett zu überwinden, wolle er schnellstmöglich eine ambulante Therapie beginnen. Darüber hinaus bemühe er sich um Arbeit und suche einen Ausbildungsplatz, erklärte er vor Gericht.

Auf den Jugendrichter machte der junge Mann einen offenen und ehrlichen Eindruck, der Vertrauensmissbrauch gegenüber seiner Familie wog bei der Urteilsfindung jedoch schwer.

Weil der 19-Jährige kein eigens Einkommen hat, verurteilte ihn Richter Schaller zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit; zusätzlich muss er bei der Beratungsstelle Kiwi in Neumarkt an zehn Gesprächsstunden teilnehmen. „Dort wird ihnen auch geholfen, den richtigen Therapieplatz zu bekommen, denn das ist die Basis für ihr weiteres Leben“, betonte der Jugendrichter abschließend.

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