Im Vollrausch öffentlich onaniert

20.8.2014, 10:45 Uhr

Richter Rainer Würth verurteilte den Angeklagten nicht wegen der exhibitionistischen Handlungen, sondern wegen eines vorsätzlichen Vollrauschs. Denn schon seit 1981 war der Mann mehrmals vor allem betrunken auffällig geworden; elf Vorstrafen stehen im Bundeszentralregister, zuletzt mit steigender Tendenz.

Bisher ließen die Richter Milde walten. Aber jetzt war es soweit, da nutzte auch ein psychiatrisches Gutachten nichts mehr, dass dem 62-Jährigen eine schizophrene Psychose attestierte. „Nun muss ich Ihnen zeigen, dass es so nicht weitergeht“, sagte Würth. Die Haftstrafe solle beim Angeklagten einen Eindruck hinterlassen, wisse dieser doch ganz genau, dass er nach übermäßigem Alkoholkonsum zu Ausfällen neige.

2,5 Promille im Blut

So geschehen auch im Juli 2013 in einem Ort im östlichen Landkreis. Am Abend näherte sich der Mann auf der Straße zwei Mädchen, 15 und 17 Jahre alt. Er zog Hose und Unterhose herunter, suchte visuellen Kontakt und manuelle Befriedigung. Die angeekelten Jugendlichen zeigten den Exhibitionisten noch am selben Abend an. Bei seiner Festnahme rund zwei Stunden später wurden in seinem Blut 2,5 Promille gemessen.

Weil er gestand, konnte das Gericht auf die Vernehmung der jungen Zeuginnen verzichten. Was der Richter dem Angeklagten zu gute hielt. „Sie sind auch sicherlich kein gefährliches Monster“, sagte Würth mit Verweis auf die Vita seines Gegenübers.

Der Staatsanwalt forderte eine dreimonatige Haftstrafe ohne Bewährung, der Verteidiger erbat noch einmal eine Geldstrafe. Das Urteil lag wie so häufig dazwischen: zwei Monate „ohne“. Der Angeklagte und sein Betreuer gaben an, keinen Widerspruch einzulegen.

Keine Kommentare