Im Zweifel Freispruch für den Angeklagten

13.1.2018, 07:47 Uhr
Im Zweifel Freispruch für den Angeklagten

© Rurik Schnackig

Richter Rainer Würth vom Amtsgericht Neumarkt konnte das nicht so sehen und musste ihn frei sprechen. Denn diese Weisungen müssten sehr präzise formuliert sein und Würth hatte darin doch einigen Interpretationsspielraum entdeckt.

Dem Beschuldigten war von der Staatsanwaltschaft der Konsum von süchtig machenden Tabletten zum Vorwurf gemacht worden, was sich aber nicht beweisen ließ. Rauchgiftkonsum hätte ihm möglicherweise nachgewiesen werden können, war aber nicht Gegenstand der Anklage.

Zuordnung unmöglich

So ging es vor allem um die mögliche Hinterlassenschaft eines Drogentoten, der bei dem Angeklagten in Untermiete gewohnt hatte. Das Rauschgift, das im Zuge der Ermittlungen dann in der Wohnung gefunden wurde, ließ sich keiner Person zweifelsfrei zuordnen.

Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam sah nach Rücksprache mit der vorgesetzten Staatsanwaltschaft Nürnberg den Verstoß gegen die Weisungen als bewiesen und forderte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten. Richter Würth folgte der Argumentation nicht und sprach den Angeklagten frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft eventuell Rechtsmittel einlegen will.


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