In Neumarkt waren 37 Verbraucher hoffnungslos überschuldet

2.5.2016, 06:01 Uhr
Im Jahr 2015 haben 37 Personen im Landkreis Neumarkt Insolvenz angemeldet.

© Heiko Wolfraum (dpa) Im Jahr 2015 haben 37 Personen im Landkreis Neumarkt Insolvenz angemeldet.

Für die Gläubiger ging es dabei um ausstehende Forderungen in Höhe von rund 2,49 Millionen Euro. In ganz Bayern meldeten 8093 Bürger, darunter Angestellte, Arbeiter und Rentner, ihre Überschuldung an – 803 weniger als im Vorjahr.

Deutschlandweit schlitterten in den vergangenen fünf Jahren, wohl aufgrund der guten Konjunktur- und Arbeitsmarktlage, immer weniger Verbraucher in die Pleite. Die beginnt für Otto Normalverbraucher meist mit dem Verlust des Arbeitsplatzes, der Trennung vom Partner, Immobilienkrediten, Ratenkäufen oder auch einer zu niedrigen Rente. Auffallend sei, so stellt die Wirtschaftsauskunftei Bürgel fest, dass trotzdem eine Altersgruppe hervorsteche, die eine steigende Tendenz aufweise: die über 60-Jährigen. Die Auskunftei sieht das als Indiz für zunehmende Altersarmut.

Für die betroffenen Gläubiger geht es im Gegenzug um ein Vermögen: Allein im Kreis Neumarkt standen die 37 überschuldeten Konsumenten mit insgesamt rund 2,49 Millionen Euro in der Kreide. Bezogen auf ganz Bayern betrugen die Forderungen an Verbraucher (ohne ehemals Selbstständige und Nachlässe) rund 418,82 Millionen Euro (Vorjahr: 492,69 Millionen Euro).

Ohne Chance auf Tilgung

Im Schnitt hatte also jeder Betroffene im Kreis Neumarkt umgerechnet 67 243 Euro Schulden auf dem Buckel (Vorjahr: 69 292). Und dies ohne die geringste Chance, sie von laufenden Einkünften jemals tilgen zu können.

Die Insolvenz wird angemeldet, wenn sonst gar nichts mehr geht. Seit Juli 2014 gibt es die Möglichkeit für die Verbraucher die Verfahrensdauer von sechs Jahren zu verkürzen. So kann eine Restschuldbefreiung bereits nach drei oder fünf Jahren erreicht werden, wenn der Schuldner Teilzahlungen leistet, mindestens 35 Prozent der Gesamtschuldsumme und/oder die Verfahrenskosten bezahlt. Kann er dies nicht, ist er nach einer sechsjährigen „Wohlverhaltensphase“ schuldenfrei und kann einen Neuanfang starten.

Rücksprache mit Verwalter

In dieser Zeit muss praktisch jede berufliche und finanzielle Entscheidung mit dem Insolvenzverwalter besprochen werden, das Gehalt fließt bis zu einer niedrigen Grenze an die Gläubiger. Bei den wenigsten Banken kann man noch ein eigenes Konto eröffnen, ein neuer Kredit ist tabu.

Ein Rückblick auf die vergangenen fünf Jahre: Im Jahr 2011 meldeten im Landkreis Neumarkt 60 hoffnungslos überschuldete Konsumenten Insolvenz an. Ein Jahr später sank die Zahl auf 45 Fälle. Im Jahr 2013 waren dann 48 Menschen zahlungsunfähig, ein Jahr später erneut 48 Fälle und im Jahr 2015 waren es nun 37 überschuldete Verbraucher.

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