In Seubersdorf steigen Gebühren für Gräber

23.9.2018, 13:30 Uhr
In Seubersdorf steigen Gebühren für Gräber

© Foto: Werner Sturm

Friedhöfe gehören zu den kostendeckenden Einrichtungen von Kommunen. Das Gebührenaufkommen soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten einschließlich der Kosten für die Ermittlung von einrichtungsbezogenen Abgaben decken. Die Gemeinde hat deswegen die Gebühren für die gemeindlichen Friedhöfe in Daßwang und Waldkirchen sowie für den gemeindlichen Teil der Friedhöfe in Seubersdorf und Batzhausen vom Kommunalberatungsunternehmen Schulte/Röder aus Veitshöchheim kalkulieren lassen. Die Kostenkalkulation wird künftig alle vier Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Aufgrund der vorgelegten Berechnung, welche die bisherigen Kosten aller gemeindlichen Friedhöfe in den vergangenen fünf Jahrzehnten umfasst, werden nun ab 1. Oktober dieses Jahres neue Gebühren festgelegt. Das Einzelgrab für Kinder bis zu zehn Jahren kostet bei einer Ruhefrist von zwölf Jahren 210 Euro (bisher: 100 Euro), das Einzelgrab für Personen über zehn Jahre bei einer Rufrist von 20 Jahren 398 Euro (bisher 205 Euro), ein Familiengrab für Personen über zehn Jahre mit einer Ruhefrist von 20 Jahren 780 Euro (bisher 410 Euro), eine Urnen-Erdgrabstätte mit einer Ruhefrist von zehn Jahren 205 Euro (bisher 166 Euro) und eine Urnen-Stelennische mit einer Ruhefrist von zehn Jahren 345 Euro (bisher: 300 Euro). Die Kosten für die Benutzung der Leichenhäuser steigen in Batzhausen, Daßwang und Waldkirchen von 25 Euro auf 89 Euro pro Tag, in Seubersdorf von 25 Euro auf 119 Euro. Friedhofs-Gebührensatzung und Friedhofs-Satzung wurden entsprechend geändert.

Anreiz schaffen

Die umfangreiche Tagesordnung wurde vom Gremium relativ entspannt und harmonisch abgearbeitet. So wurde zum Beispiel ein von den CSU-Ortsverbänden eingebrachter Vorschlag zu einem Ortsentwicklungskonzept einstimmig angenommen. Mit diesem Konzept soll ein Anreiz geschaffen werden, ältere Gebäude weichen zu lassen, um damit neue Gebäude zu fördern. Das geschieht mit einem Zuschuss zu den Abrisskosten. Zum 1. Januar 2019 greift daher folgendes: Wer in der Gemeinde Seubersdorf ein Wohngebäude dem Erdboden gleich macht und auf dem gleichen Grundstück innerhalb von drei Jahren ein neues errichtet, erhält einen Zuschuss von 35 Euro je Quadratmeter Geschossfläche des abgerissenen Gebäudes. Der Höchstzuschussbetrag wird auf 10 000 Euro gedeckelt. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung des Gebäudeabbruchs. Das Förderprogramm wird zunächst auf fünf Jahre befristet. Es zählt der Tag der Antragstellung.

Im weiteren Verlauf der Sitzung und nach Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Fachstellen und der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen, erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Bebauungspläne Birkenweg II in Daßwang und Engelloh III in Batzhausen.

Laut Landschaftsarchitektin Alexandra Gernoth vom Büro Bartsch aus Sinzing sind im Baugebiet Birkenweg II 18 Parzellen mit 520 bis 750 Quadratmetern Grundstücksgrößen geplant. In Batzhausen sind es 27 Parzellen mit einer Baugrundgröße von bis zu 650 Quadratmetern. Dieses Baugebiet wird eingerahmt im Osten von der Staatsstraße, im Westen von der Bahnlinie. Entlang der Staatsstraße ist ein Lärmschutzwall vorzusehen. In Richtung Bahnlinie ist kein externer Schallschutz erforderlich. Hier sind in verschiedenen Bereichen des Baugebietes passive Schallschutzmaßnahmen an den Wohngebäuden erforderlich. Das Gremium erteilte das gemeindliche Einvernehmen der Errichtung eines Einfamilienhauses in Daßwang, einem Wohnhausneubau in Batzhausen, dem Neubau einer Maschinenhalle in Schnufenhofen, dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Schnufenhofen sowie der Erweiterung einer Auto-Ausstellungsfläche in Batzhausen. Rund dreieinhalb Jahre ist es her, dass der Gemeinderat der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage südlich der Bahnlinie Krappenhofen Richtung Parsberg zugestimmt hat. Weil die Firma NEF aus Kulmach ihr Interesse zurückgenommen hat, wurde die Aufhebung des damaligen Beschlusses und des Durchführungsvertrages beschlossen.

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