In Suff und Frust zugeschlagen

18.1.2017, 09:58 Uhr
Faustschlag mit Folgen (hier ein Symbolbild): Ein 26-Jähriger stand vor dem Neumarkter Amtsgericht.

© NN-Archiv Faustschlag mit Folgen (hier ein Symbolbild): Ein 26-Jähriger stand vor dem Neumarkter Amtsgericht.

In jener Disko-Nacht ereigneten sich Vorfälle, die sich einfach nicht gehören. Erst zeigte sich die angeblich beste Freundin seiner damaligen und immer noch Freundin als Petze. Von ihr erfuhr er, dass er betrogen worden war. Und dann versetzte er einem Mädchen, das absolut nichts damit zu tun hatte, einen Faustschlag gegen die Stirn.

Angeklagt war auch ein Ellbogenstoß, den er seiner Freundin verpasst hatte. Doch die sagte als Zeugin aus, dass sie wohl versehentlich eins auf die Lippe abbekommen habe. Sie sei nicht im Sichtfeld gestanden. Dieser Anklagepunkt wurde ohne Auflagen eingestellt.

Blieb noch der Faustschlag gegen die Unbeteiligte. Den räumte der 26-Jährige auf Zureden seines Verteidigers ein. Vorher hatte er so getan, als sei er das Opfer einer Attacke mehrerer Personen geworden. Wenn er jemanden in dem Gerangel getroffen habe, dann sicher nicht absichtlich.

Das hatte ein Polizist, wegen einer anderen Angelegenheit vor Ort, anders in Erinnerung. Er habe einen gezielten Faustschlag ins Gesicht der jungen Frau gesehen, den unzweifelhaft der Angeklagte geführt habe. Das Mädchen sei getroffen worden und umgefallen. An den Sturz konnte sich das Opfer aber nicht mehr erinnern. Überhaupt wusste die Unbeteiligte, die nur nach Feuer gefragt hatte, nicht mehr viel von der Nacht. Sie habe einiges getrunken gehabt. Ein, wie es juristisch heißt, gesteigertes Strafverfolgung-Interesse sieht anders aus.

Es habe keinen Anlass für den Faustschlag gegeben, fand Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam, und das Gefährdungspotential sei hoch gewesen. Er sah jedoch die angespannte seelische Lage des Angeklagten, auch die zwei Promille hätten einen Anteil am Ausraster — er forderte 90 Tagessätze zu 50 Euro. Richter Rainer Würth blieb bei diesem Strafmaß.

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