Informationsfreiheit: Gemeinderäte am Zug

16.8.2017, 13:25 Uhr
Wer darf unter welchen Bedingungen in kommunale Akten schauen? In Gemeinden des Landkreises Neumarkt wird das Zug um Zug geregelt.

© dpa Wer darf unter welchen Bedingungen in kommunale Akten schauen? In Gemeinden des Landkreises Neumarkt wird das Zug um Zug geregelt.

Nach sorgfältiger Vorbereitung hat der Kreisverband des Gemeindetages eine eigene Mustersatzung veröffentlicht und an alle Bürgermeister verschickt (wir berichteten). Wie sind die Reaktionen in den Rathäusern?

Eine ganze Reihe der politischen Verwaltungschefs befindet sich in Urlaub. Aber die erreichbaren haben die konkrete und ernsthafte Absicht, die Diskussion über den Informationszugang der Bürger in ihren Stadt- und Gemeinderäten schon in den nächsten Wochen zu führen — und über eine kommunale Satzung nach dem von den Bürgermeistern selbst erarbeiteten Muster abstimmen zu lassen.

Der Mühlhausener Bürgermeister Martin Hundsdorfer hat großes Vertrauen in die Vorarbeit seiner Kollegen: "Ich gehe davon aus, dass das ausgereift ist." Bereits in der September-Sitzung soll die Informationsfreiheitssatzung auf die Tagesordnung kommen. Martin Hundsdorfer: "Ich denke, dass wir das dann beschließen, nach meiner Einschätzung bekommt die Satzung eine Mehrheit."

"Wir haben keine Hinterzimmer"

Der Rathauschef in Mühlhausen hatte das "Gesetzgebungsvorhaben" schon im Mai im Gemeinderat angekündigt. Einschränkend hatte der Bürgermeister damals darauf hingewiesen, dass in der Gemeinde bisher keinem Bürger oder Journalisten eine Auskunft verweigert worden sei. Gleichwohl – so Bürgermeister Hundsdorfer – sei eine solche Satzung "ein gutes Zeichen mit einer positiven Symbolkraft". Der Verwaltungschef und Vorsitzende des Gemeinderates: "Wir leben eine transparente Gemeinde, wir haben nichts zu verbergen, wir haben keine Hinterzimmer." Nach der Ankündigung habe er aus Gemeinderatskreisen jedenfalls "keine negativen Reaktionen" erhalten.

Pyrbaums Bürgermeister Guido Belzl will mit den Fraktionsvorsitzenden besprechen, wann das Thema auf die Tagesordnung des Gemeinderates kommt. Dies könne schon am Montag, 18. September, oder dann im Oktober der Fall sein. Nach Durchsicht der Details werde er seinem Gemeinderat vorschlagen, die Mustersatzung anzunehmen. Belzl: "Es ist sinnvoll, dass man das anwendet."

Ob es dann tatsächlich im Kommunalparlament zu einer Mehrheit kommt, sei schwer vorherzusagen, erklärte der Pyrbaumer Bürgermeister auf NN-Anfrage. Das Thema sei im Gemeinderat noch nicht behandelt worden.

"Großen Run" nicht erwartet

Sengenthals Bürgermeister Werner Brandenburger sagte voraus, dass es in seinem Gemeinderat vielleicht mit Änderungswünschen eine Mehrheit für eine Informationsfreiheitssatzung geben wird. Denkbar sei, die Laufzeit bis zum Ende der Legislaturperiode 2020 zu begrenzen. Ob es die Informationsfreiheit schon im September angesichts umfangreicher Themen auf die Tagesordnung schaffe, sei noch nicht klar. Spätestens im Oktober wolle er das "Thema abschließen".

Die Verwaltungsgemeinschaft folge ohnehin dem Grundsatz, dass es vor den Bürgern "keine Geheimnisse" gibt. Einerseits sei mit einer Mehrbelastung für die Verwaltung zu rechnen, die aber andererseits sicher nicht dem "großen Run" ausgesetzt sein werde. Brandenburger: "Ich habe keine abschließende Meinung, ich lehne eine Satzung absolut nicht ab."

Auch der Deininger Bürgermeister Alois Scherer rechnet mit einer Behandlung im September oder Oktober. Mit einer ablehnenden Haltung gehe die Gemeinde jedenfalls nicht an das Thema heran: "Wir pflegen sowieso einen transparenten Umgang, da ist es kein Problem, wenn wir das in eine Satzung gießen."

www.informationsfreiheit-neumarkt.de

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