Intime Spielchen mit der Handykamera gefilmt

15.4.2014, 22:00 Uhr

Die dreistündige Verhandlung am Amtsgericht Neumarkt, für die eine stattliche Zahl an Zeugen aufgefahren wurde, endete mit einem glatten Freispruch. Es handelte sich wohl schlicht um eine Eifersuchtskiste.

Da nach Ansicht des Staatsanwalts, von Richter Rainer Würth und des Verteidigers sowieso, die Aussagen des angeklagten Hobbymusikers detailgetreuer, widerspruchsfreier und in sich schlüssiger waren als die seiner Verflossenen, gab es keine Zweifel daran, dass er zu Unrecht vor den Kadi zitiert worden war. Das Verhältnis der beiden hatte 2005 begonnen, war nach etwa sechs Jahren in die Brüche gegangen und hatte sich dann aber wieder halbwegs, Streitereien inbegriffen, eingependelt. Bis dann eine andere junge Frau ins Spiel kam.

Von da an haben sich wohl die Eifersuchtsszenen gehäuft. Der Riesenknatsch kam ausgerechnet am Weiberfasching 2012. An diesem Unsinnigen Donnerstag rastete die jetzige Ex, die offenbar zu Recht befürchtet hatte, endgültig „abgelegt“ zu werden, komplett aus. Sie habe geschrien und getobt, sich in ihrem Zimmer in der Wohngemeinschaft eingesperrt und das Mobiliar zerlegt, sagten Zeugen aus. In glücklicheren Tagen hatten die beiden jungen Leute noch kleine Dokumentarfilmchen mit ihren Handys gedreht, die sich in erster Linie mit allerlei intimen Spielereien beschäftigten. Auch ein Musikvideo mit häufigem F-Wort hatte der Angeklagte mit seiner Band gedreht. Dass da der Hintern einer dritten Frau eine dekorative Rolle spielte, hatte zusätzlich das Gemüt der Ehemaligen erhitzt.

Breites Publikum

Wie Verteidiger Jörn Heumann sagte, gehe es nicht darum, ob man Filmchen über sexuelle Spielereien toll findet oder es für gut hält, wenn sie im Internet einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden, sondern ausschließlich darum, ob die Aufnahmen freiwillig gemacht wurden. Die junge Frau hatte nämlich ein gutes Jahr nach dem endgültigen Aus ihrer Beziehung zu dem Hobby-Rapper vor der Polizei erklärt, sie habe tief und fest geschlafen, als an ihr manipuliert wurde und dabei die Handykamera lief. Außerdem habe sie zu diesem Zeitpunkt keine sexuellen Beziehungen zum Angeklagten mehr gehabt.

Dem widersprachen die Zeugenaussagen. Die jetzige Freundin und die Klägerin wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu den Vorfällen befragt.

Der Staatsanwalt brachte es auf den Punkt: Die Anzeige sei eine Folge von Eifersucht, Liebeskummer, Enttäuschung und möglicherweise auch Rache. Auch Richter Würth und die beiden Schöffen ihm zur Seite teilten die Ansicht, dass der Angeklagte uneingeschränkt freigesprochen werden müsse.

Keine Kommentare