Joint am Pulverturm: Gericht bringt Jugendlichen auf Kurs

20.4.2018, 08:36 Uhr
In der Nähe des Neumarkter Pulverturms hatte der Teenager einen Joint geraucht. Eine Zivilstreife roch das Kraut schon von weitem.

© Wolfgang Fellner In der Nähe des Neumarkter Pulverturms hatte der Teenager einen Joint geraucht. Eine Zivilstreife roch das Kraut schon von weitem.

Wegen des Haschischkonsums stand der knapp 18-Jähriger vor dem Jugendgericht. Richter Marcel Dumke verurteilte ihn zu einer Geldauflage und verpflichtete ihn zur Teilnahme an einem "FreD-Kurs", der sich speziell an junge Leute wendet, die zum ersten Mal mit Drogen in Kontakt gekommen sind.

In der Pulverturmgasse fielen einer Zivilstreife der Neumarkter Polizei Jugendliche auf, die es sich offensichtlich gut gehen ließen. Schon auf Entfernung rochen die Beamten mit welchem Kraut. Sie stellten einen halb gerauchten Joint mit einem Tabak-Haschisch-Gemisch von knapp 0,3 Gramm sicher. Problemlos, wie einer der Polizisten aussagte. Der Angeklagte sei ausgesprochen kooperativ gewesen.

Der Angeklagte behauptete zunächst, der Joint sei zu Boden geworfen und zertreten worden, und er müsse sich deshalb über die präzise Gewichtsangabe wundern.

Später räumte er dann doch ein, dass er etwa 0,3 Gramm Hasch in den Tabak gebröselt habe. Es komme also bei einem halben Joint schon hin. Zur Gerichtsverhandlung wegen dieser winzigen Menge war es eigentlich nur gekommen, weil der junge Mann die Auflage einer vorausgegangenen Einstellung in gleicher Sache nicht erfüllt hatte. Der 17-Jährige hätte eben diesen FreD-Kurs besuchen sollen, tat es aber nicht.

Er wolle da niemandem einen Platz wegnehmen, verkündete er bei der aktuellen Verhandlung. Er habe kein Drogenproblem. Doch an solche Leute wendet sich der Kurs nicht, sondern ausschließlich an sogenannte "Erstauffällige".

Auch Petra Engster von der Jugendgerichtshilfe hält den Kurs für sehr sinnvoll. In der Beurteilung des Angeklagten hob sie zwar hervor, dass der in seinem Fußballverein sehr gut eingebunden sei, gleichwohl ließen sich Reiferückstände nicht ausschließen. Sie empfahl die Anwendung von Jugendrecht.

Dem Vorschlag folgte der Staatsanwalt, der dafür plädierte, dem Auszubildenden die schmerzhafte Auflage von 500 Euro aufzubürden. Dagegen hatte der Angeklagte nichts einzuwenden. Er wandte sich aber an die Schar Schüler im Zuhörerraum und riet ihnen, die Finger von den Drogen zu lassen. "Das bringt nichts."

"Strafzettel" über 500 Euro

Ihm brachte es vielleicht einige Pluspunkte beim Richter, der jedoch dem Vorschlag des Staatsanwalts folgte. Die 500 Euro kommen dem Resozialisierungsfonds des Kreisjugendrings zugute. Obendrauf gab es noch die Verpflichtung, den FreD-Kurs zu besuchen. Sollte der junge Mann den wieder schwänzen, muss er mit Arrest rechnen.

0 Kommentare